Maßgeschneiderte Lösungen für Investment, Versicherung und Finanzen

Rentenfaktor, Kosten, Fondsauswahl: So erkennst du eine gute ETF-Rentenversicherung

Digitale Innovationen - Steueroptimierte Investments - Individuelle Beratung

Maßgeschneiderte Lösungen für Investment, Versicherung und Finanzen

Rentenfaktor, Kosten, Fondsauswahl: So erkennst du eine gute ETF-Rentenversicherung

Digitale Innovationen - Steueroptimierte Investments - Individuelle Beratung

Vereinbaren Sie jetzt Ihren unverbindlichen Termin

Weshalb zwei nahezu identische Angebote verschiedene Renten zur Folge haben

Zwei Angebote für eine ETF-Rentenversicherung liegen auf dem Tisch. Identischer Beitrag, identischer Fonds, identisches Endalter. Dennoch weist das eine Angebot eine deutlich höhere Rente aus als das andere. Der Grund liegt fast nie am Fonds selbst, sondern an drei entscheidenden Stellschrauben, die im Beratungsgespräch häufig nur oberflächlich behandelt werden: dem Rentenfaktor, den Effektivkosten sowie den Rechten, die du im Vertrag bezüglich deiner Fonds behältst.

Ich bin ungebundener Versicherungsmakler in Weinheim und vergleiche Fondspolicen nicht anhand der Hochrechnung auf der letzten Seite, sondern anhand des Bedingungswerks. Dieser Beitrag zeigt dir, welche Zahlen und Klauseln tatsächlich über deine spätere Rente entscheiden und wie du ein Angebot in wenigen Minuten eigenständig einordnen kannst.

Welche Aussagekraft der Rentenfaktor tatsächlich besitzt

Der Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente du je 10.000 Euro Vertragsguthaben erhältst. Bei einem Faktor von 30 und einem Guthaben von 200.000 Euro entspricht dies 600 Euro monatlich, bei einem Faktor von 25 lediglich 500 Euro. Über einen Rentenzeitraum von 25 Jahren ergibt dieser scheinbar geringe Unterschied rund 30.000 Euro.

Ich empfehle, den Faktor stets in ein Lebensalter umzurechnen, dann wird er nachvollziehbar. Ein Faktor von 30 bedeutet, dass du dein eigenes Kapital rechnerisch nach etwa 28 Jahren zurückerhalten hast, bei Rentenbeginn mit 67 Jahren also mit circa 95 Jahren. Bei einem Faktor von 25 verschiebt sich dieser Zeitpunkt auf etwa 100 Jahre. Dies stellt kein Argument gegen die Verrentung dar, denn genau dieses Langlebigkeitsrisiko soll die Police absichern. Es ist jedoch das Argument dafür, den Faktor sehr sorgfältig zu vergleichen.

Rentenfaktoren sind nur unter identischen Voraussetzungen vergleichbar. Ein Faktor für Rentenbeginn mit 67 Jahren fällt höher aus als einer für Rentenbeginn mit 62 Jahren, da die erwartete Rentenbezugsdauer kürzer ist. Auch eine vereinbarte Rentengarantiezeit, eine Hinterbliebenenabsicherung oder eine dynamische Rente senken den Faktor. Wer zwei Angebote gegenüberstellt, muss daher zunächst prüfen, ob Endalter, Garantiezeit und Überschussverwendung überhaupt identisch sind.

Sicher, garantiert oder lediglich vorhergesagt

Auf jedem Angebot finden sich zwei Faktoren. Der aktuelle oder prognostizierte Rentenfaktor wirkt attraktiv, ist jedoch unverbindlich und gilt ausschließlich dann, wenn Zins und Sterblichkeit zum Rentenbeginn noch dem heutigen Stand entsprechen. Verbindlich ist lediglich der garantierte Rentenfaktor, und dieser fällt regelmäßig deutlich niedriger aus.

Auch der garantierte Faktor ist nicht bei jedem Anbieter unveränderlich. Nach Paragraf 163 VVG darf ein Versicherer garantierte Leistungen mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders herabsetzen, sofern die dauerhafte Erfüllbarkeit nicht mehr gewährleistet ist. In Altverträgen findet sich dafür häufig zusätzlich eine eigene Treuhänderklausel in den Bedingungen. Nur wenige Gesellschaften verzichten ausdrücklich auf die Anwendung von Paragraf 163 VVG und machen den Faktor damit hart garantiert.

Prüfe deshalb drei Punkte im Bedingungswerk:

  • Höhe: Wie hoch ist der garantierte Faktor bei deinem geplanten Rentenbeginn?
  • Treuhänderklausel: Enthalten die Bedingungen eine gesonderte Anpassungsklausel?
  • Verzicht: Schließt der Versicherer die Anwendung von Paragraf 163 VVG schriftlich aus?

Ein niedriger Faktor mit hartem Verzicht kann letztlich mehr wert sein als ein hoher Faktor, der jederzeit angepasst werden darf.

Ein weiterer Punkt betrifft die Kalkulationsgrundlage. Der Höchstrechnungszins liegt 2026 unverändert bei 1,0 Prozent. Verträge, die vor 2025 mit 0,25 Prozent kalkuliert wurden, weisen deshalb häufig einen spürbar ungünstigeren garantierten Faktor auf als aktuelle Angebote.

Effektivkosten: die einzige Kennzahl, die sämtliche Aspekte vereint

Das separate Vergleichen von Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Stückkosten und Fondskosten führt in die Irre, da jeder Versicherer unterschiedlich ausweist. Die vergleichbare Kennzahl findest du im Produktinformationsblatt unter der Bezeichnung Effektivkosten. Diese gibt an, um wie viele Prozentpunkte jährlich deine Bruttorendite durch die Vertragskosten reduziert wird.

Zur Orientierung: Bei einer Fondspolice sind Werte unter 1,0 Prozent pro Jahr gut, während Werte über 1,5 Prozent den Steuervorteil des Versicherungsmantels rasch aufzehren. Ein halber Prozentpunkt zusätzliche Kosten kostet dich über eine Laufzeit von 30 Jahren ungefähr ein Zehntel deines Endkapitals.

Wichtig: Überprüfe, ob die Fondskosten in der ausgewiesenen Quote bereits berücksichtigt sind oder noch zusätzlich anfallen.

Beachte zudem die Kostenverteilung. Bei Bruttotarifen werden die Abschlusskosten über die ersten fünf Jahre verrechnet, wodurch jede spätere Vertragsänderung kostspielig wird. Nettotarife arbeiten hingegen mit einem separaten Honorar und sind langfristig häufig günstiger, erfordern jedoch Disziplin, da das Honorar unabhängig vom Vertragsverlauf zu zahlen ist.

Ein dritter Aspekt betrifft Garantien. Jede zugesagte Beitragsgarantie muss vom Versicherer abgesichert werden, und dieser Sicherungsanteil kostet Rendite. Bei einer hohen Garantie fließt ein erheblicher Teil deines Beitrags gar nicht erst in den ETF. Wer 30 Jahre Zeit hat, fährt mit einer niedrigen oder ganz ohne Garantie meist besser, wer in zwölf Jahren auf das Geld zugreifen muss, beurteilt das anders.

Fondsauswahl und Fondswechselrecht

Ein Vertrag, der ETFs lediglich als Alibiprodukt enthält, ist nicht empfehlenswert. Sinnvoll ist eine Auswahl, die einen breit gestreuten Welt-Index ermöglicht, mehrere Fonds parallel zulässt und dir das Umschichten nicht untersagt.

  • Fondsuniversum: Sind kostengünstige, breit diversifizierende ETFs vorhanden oder dominieren teure aktiv gemanagte Fonds?
  • Wechselrecht: Wie viele Fondswechsel sind jährlich gebührenfrei möglich, und gilt diese Regelung dauerhaft oder lediglich in den Anfangsjahren?
  • Rebalancing: Lässt sich eine automatische Wiederherstellung der Zielgewichtung einrichten, und entstehen hierfür zusätzliche Kosten?
  • Ablaufmanagement: Schichtet der Versicherer vor Renteneintritt automatisch in risikoarme Anlagen um, und kannst du dies deaktivieren oder zeitlich beeinflussen?
Besonders der letzte Aspekt wird häufig unterschätzt. Ein automatisches Ablaufmanagement, das fünf Jahre vor Renteneintritt beginnt und nicht deaktivierbar ist, entzieht dir genau jene renditereichen Jahre, für die du die Aktienquote ursprünglich gewählt hast.

Steuer: Der tatsächliche Nutzen des Versicherungsmantels

Der tatsächliche Vorteil der Fondspolice liegt nicht in der Rendite, sondern in der steuerlichen Behandlung. Während der Ansparphase entfällt die Vorabpauschale und Umschichtungen bleiben steuerfrei. Im Depot verhält es sich anders: Für 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins auf 3,20 Prozent festgelegt, der Basisertrag beläuft sich auf 70 Prozent hiervon, somit 2,24 Prozent des Jahresanfangswerts, beschränkt auf die tatsächliche Wertsteigerung. Nach Abzug von 30 Prozent Teilfreistellung für Aktienfonds werden darauf 26,375 Prozent Abgeltungsteuer fällig, sofern der Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist.

In der Auszahlungsphase wählst du zwischen zwei Optionen. Bei der Kapitalauszahlung kommt die 12/62-Regel zur Anwendung: Wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und du bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt bist, bleiben zunächst 15 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei, vom verbleibenden Betrag ist lediglich die Hälfte mit deinem individuellen Steuersatz zu versteuern. Effektiv unterliegen etwa 42,5 Prozent des Wertzuwachses der Besteuerung.

Entscheidest du dich hingegen für die lebenslange Rente, wird ausschließlich der Ertragsanteil besteuert. Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren beträgt dieser 17 Prozent der Rente, bei Rentenbeginn mit 65 Jahren noch 18 Prozent. Wer im Ruhestand einen moderaten Steuersatz aufweist, zahlt auf die laufende Rente folglich sehr wenig.

Ein Beispiel: Du sparst 30 Jahre lang monatlich 300 Euro, zahlst somit 108.000 Euro ein, und das Guthaben beläuft sich am Ende auf 250.000 Euro. Der Ertrag beträgt 142.000 Euro. In der Police mit Kapitalauszahlung nach der 12/62-Regel bleiben hiervon 15 Prozent über die Teilfreistellung steuerfrei, von den verbleibenden 120.700 Euro ist die Hälfte steuerpflichtig. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent ergibt das etwa 18.100 Euro Steuer. Im Direktdepot wären nach 30 Prozent Teilfreistellung 99.400 Euro mit 26,375 Prozent zu versteuern, also etwa 26.200 Euro.

Der Unterschied von etwa 8.000 Euro stellt den eigentlichen Wert des Versicherungsmantels dar. Diesem stehen die Effektivkosten gegenüber, die im Depot in dieser Höhe nicht entstehen. Genau deshalb entscheidet die Kostenquote darüber, ob der Steuervorteil bei dir ankommt oder beim Versicherer verbleibt.

Diese Berechnung stelle ich dir im Infogespräch gerne für deine Laufzeit und deinen Steuersatz auf, bevor du dich für einen Weg entscheidest.

Anpassungsfähigkeit während der Anspar- sowie der Rentenphase

Ein Vertrag über 30 Jahre muss Brüche verkraften können. Ich prüfe daher, ob Zuzahlungen jederzeit und ohne erneute Abschlusskosten möglich sind, ob du Teilentnahmen tätigen kannst und wie lange sich der Vertrag beitragsfrei stellen lässt, ohne dass Garantien wegfallen.

Von Bedeutung ist zudem die Verschiebbarkeit des Rentenbeginns. Wer den Termin flexibel nach hinten verschieben kann, sichert sich die Option, die Voraussetzungen der 12/62-Regel sicher zu erfüllen und die Auszahlung in ein Jahr mit geringerer Steuerlast zu verlegen. Eine Teilentnahme vor Ablauf der zwölf Jahre führt hingegen zur vollständigen Besteuerung des enthaltenen Ertrags.

Die Rentenphase wird in Angeboten nahezu immer vernachlässigt. Dabei entscheidet sich dort, was tatsächlich bei dir ankommt. Ich kläre vorab, ob du eine Rentengarantiezeit vereinbaren kannst, damit bei frühem Tod noch Kapital an Hinterbliebene fließt. Ich kläre außerdem, wie die Überschüsse in der Rentenphase verwendet werden, ob die Rente also konstant bleibt oder im Zeitverlauf ansteigen kann, und ob dein Guthaben in der Rentenphase weiter in Fonds investiert bleiben darf.

Das Kapitalwahlrecht sollte bis kurz vor Rentenbeginn bestehen. Erst dann weißt du, ob Verrentung oder Auszahlung in deiner Situation besser geeignet ist.

Folgende Aspekte entdecke ich regelmäßig in Bestandsverträgen

Bei der Vertragsprüfung begegnen mir immer wieder die gleichen Muster. Verträge aus den Jahren um 2010 mit kostspieligen aktiven Fonds und einer Effektivkostenquote deutlich über zwei Prozent. Garantieverträge, deren hohe Beitragsgarantie nahezu das gesamte Kapital in den Sicherungsteil drängt, sodass an der Börse kaum etwas ankommt. Und Verträge mit einer offenen Treuhänderklausel, deren garantierter Rentenfaktor bereits gesenkt wurde, ohne dass die Kundin oder der Kunde es bemerkt hat.

Nicht jeder dieser Verträge sollte gekündigt werden. Häufig stellt eine Beitragsfreistellung mit gleichzeitigem Neuaufbau die bessere Lösung dar, weil ein Altvertrag steuerliche Vorteile mit sich bringt, die ein Neuvertrag nicht mehr bietet. Diese Abwägung kann nur am konkreten Bedingungswerk vorgenommen werden.

Dein Prüfraster in zehn Minuten:

  • Wie hoch ist der garantierte Rentenfaktor?
  • Steht in den Bedingungen ein Verzicht auf Paragraf 163 VVG?
  • Welche Effektivkosten weist das Produktinformationsblatt aus?
  • Wie viele Fondswechsel sind pro Jahr kostenfrei?
  • Wie ist das Ablaufmanagement geregelt und lässt es sich abschalten?

Wenn eine dieser Angaben fehlt oder unklar formuliert ist, stellt das bereits ein Ergebnis dar.

Ich prüfe bestehende Fondspolicen im Rahmen meines kostenlosen Vertrags-Checks und rechne dir den Unterschied zwischen Police und Direktdepot konkret durch. Buche dir dafür ein unverbindliches Infogespräch, dann schaue ich mir dein Bedingungswerk gemeinsam mit dir an.

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.
Jetzt Anfrage stellen
Jetzt Anfrage stellen
Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Häufige Fragen (FAQ)

Eine feste Grenze existiert nicht, da der Faktor vom Endalter, vom Garantieniveau und von der Kalkulation des Anbieters abhängig ist. Maßgeblich ist der garantierte Wert, nicht der prognostizierte. Vergleiche stets Angebote mit identischem Rentenbeginn und identischer Garantie, andernfalls vergleichst du Äpfel mit Birnen. Ein etwas geringerer Faktor mit ausdrücklichem Verzicht auf Paragraf 163 VVG ist häufig wertvoller als ein hoher Faktor ohne diesen Verzicht.

Ja, dies ist möglich. Gemäß Paragraf 163 VVG ist eine Anpassung mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders zulässig, sofern die dauerhafte Erfüllbarkeit der Leistung nicht mehr gewährleistet ist. In älteren Verträgen ist zusätzlich eine eigene Treuhänderklausel enthalten. Lediglich wenn der Versicherer in den Bedingungen ausdrücklich auf deren Anwendung verzichtet, ist der Faktor fest garantiert.

Werte unterhalb von 1,0 Prozent jährlich werden als gut betrachtet, ab circa 1,5 Prozent wird der steuerliche Vorteil des Versicherungsmantels rechnerisch aufgebraucht. Entscheidend ist, ob die Fondskosten in der Quote bereits berücksichtigt sind. Fehlt diese Angabe im Produktinformationsblatt, solltest du sie schriftlich anfordern.

Nein. Innerhalb der Versicherungspolice unterliegen laufende Erträge und Umschichtungen keiner Besteuerung. Bei einem Direktdepot verhält es sich anders: Für das Jahr 2026 beträgt der Basiszins 3,20 Prozent, woraus sich ein Basisertrag von 2,24 Prozent des Depotwertes zum Jahresbeginn ergibt, wobei dieser auf den tatsächlichen Wertzuwachs beschränkt ist. Dieser Stundungseffekt stellt einen der wesentlichen Vorteile des Versicherungsmantels dar.

Wird das Kapital in einer Summe ausgezahlt, nachdem der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestand und du das 62. Lebensjahr vollendet hast, bleiben zunächst 15 Prozent der Erträge über die Teilfreistellung steuerfrei. Vom verbleibenden Betrag ist nur die Hälfte mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Effektiv unterliegen so rund 42,5 Prozent des Wertzuwachses der Steuer.

Bei der Verrentung ist lediglich der Ertragsanteil relevant, bei Rentenbeginn mit 67 Jahren somit 17 Prozent der Rente. Bei der Kapitalauszahlung kommt die 12/62-Regel zur Anwendung mit einer Bemessungsgrundlage von circa 42,5 Prozent. Welche Variante für dich vorteilhafter ist, ist abhängig von deinem Steuersatz im Ruhestand, deiner Lebenserwartung sowie davon, ob du das Kapital anderweitig benötigst. Diese Entscheidung musst du erst unmittelbar vor Rentenbeginn treffen.

Das ist abhängig von drei Faktoren: Laufzeit, Effektivkosten und deinem Steuersatz in der Auszahlungsphase. Je länger die Laufzeit ist, je geringer die Kosten ausfallen und je häufiger du umschichtest, desto stärker kommt der Steuervorteil der Versicherung zum Tragen. Bei kurzen Laufzeiten und hohen Kosten ist das Depot vorteilhafter. Diese Kalkulation sollte bereits vor Vertragsabschluss erstellt werden, nicht erst im Nachhinein.

Beim Ablaufmanagement schichtet der Versicherer das Guthaben in den Jahren vor Rentenbeginn schrittweise in schwankungsärmere Anlagen um. Das kann sinnvoll sein, wenn du auf einen festen Auszahlungstermin angewiesen bist. Startet die Umschichtung automatisch und lässt sie sich nicht abschalten, kostet sie jedoch genau die Renditejahre, für die du die Aktienquote gewählt hast.

Die meisten Tarife ermöglichen Beitragspausen, Zuzahlungen und Teilentnahmen, wobei unterschiedliche Fristen und Mindestbeträge gelten. Steuerlich ist Vorsicht angebracht: Eine Entnahme vor Ablauf von zwölf Jahren oder vor Vollendung des 62. Lebensjahres hat die vollständige Besteuerung des enthaltenen Ertrags zur Folge. Ich empfehle, die Bedingungen vor Vertragsabschluss zu prüfen, nicht erst im Bedarfsfall.

Immer dann, wenn der Vertrag älter als zehn Jahre ist, du die Effektivkosten nicht kennst oder in den letzten Jahren Post zu einer Anpassung des Rentenfaktors bekommen hast. Ich prüfe kostenlos, welche Klauseln in deinem Bedingungswerk stehen und ob sich Fortführung, Beitragsfreistellung oder Neuaufbau rechnet. Eine Kündigung empfehle ich nur, wenn die Rechnung sie klar trägt.

Themengebiete

Altersvorsorge (2)

Themengebiete

Altersvorsorge (2)

Ihr Ansprechpartner

Philipp Badent Panorama-Mobile
Smiling man in a navy polo standing in a bright office hallway with frosted glass panels behind him.

Ihr Ansprechpartner

Philipp Badent Panorama-Mobile
Smiling man in a navy polo standing in a bright office hallway with frosted glass panels behind him.