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Marktplatz 9
69469 Weinheim
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Öffnungszeiten
Mo. – Fr.: 10:00 – 20:00
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der in die Rentenversicherung einzahlt, hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags oder der Beschäftigungsart.
Ab dem Jahr 2019 schreibt das Betriebsrentenstärkungsgesetz vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Beiträge in Höhe von 15 Prozent zu einem betrieblichen Altersvorsorgevertrag zu leisten, der ab 2019 abgeschlossen wurde.
Ja, im Bereich der Entgeltumwandlung sind die umgewandelten Beiträge bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei. Allerdings müssen die ausgezahlten Beträge im Rentenalter versteuert werden.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers besteht in der Regel die Möglichkeit, deine betriebliche Altersvorsorge auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Alternativ besteht oft die Möglichkeit, den Vertrag privat fortzuführen oder ihn ruhen zu lassen, bis du eine neue Beschäftigung mit betrieblicher Altersvorsorge findest.
Die Sicherheit der betrieblichen Altersvorsorge wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Grundsätzlich sind die Beiträge im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Außerdem ist in Deutschland ein gesetzlicher Sicherungsfonds vorhanden, der im Falle einer Insolvenz des Pensionsfonds oder der Pensionskasse die Rentenzahlungen absichert. Es ist jedoch ratsam, die finanzielle Situation des Arbeitgebers und die Bedingungen des gewählten Versorgungswegs zu berücksichtigen.
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