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Mo. – Fr.: 10:00 – 20:00
Bei monatlicher Verrentung des Guthabens aus dem Vertrag wird die sog. Ertragsanteilbesteuerung fällig (klicke hier).
Bei einer teilweisen oder kompletten Einmalauszahlung des Guthabens findet das Halbeinkünfteverfahren Anwendung. Erfahre in dem folgenden Artikel mehr über diesen immensen Steuervorteil.
Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung kann die Besteuerung gemäß dem Halbeinkünfteverfahren erfolgen. Dadurch sind 50 Prozent des Ertragsanteils steuerfrei. Diese Methode kann sowohl zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt als auch bei Vertragskündigung angewandt werden.
Damit bei einer Kapitalauszahlung aus deiner privaten Rentenversicherung das Halbeinkünfteverfahren angewendet wird und somit nur die Hälfte der Erträge besteuert werden muss, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Der Versicherungsvertrag muss eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren aufweisen
Die Kapitalauszahlung muss nach dem 62. Lebensjahr erfolgen. Für Verträge, die vor dem Jahr 2012 abgeschlossen wurden, gilt eine Altersgrenze von 60 Jahren.
Sobald die Bedingungen dieser sogenannten „12/62 Regelung“ erfüllt sind, erfolgt die Besteuerung aus dem Gewinn der Rentenversicherung gemäß dem individuellen Einkommenssteuersatz nach dem Halbeinkünfteverfahren.
Wir gehen von folgendem Beispiel aus: Du zahlst 250€ mtl. auf eine Laufzeit von 42 Jahren in ein ETF-Depot ein. Es herrscht eine Teilfreistellung von 30% für Aktienfonds und 15% für Mischfonds. Die Besteuerung bei Auszahlung sieht dann wie folgt aus:
Jetzt übertragen wir das gleiche Beispiel in eine Rentenversicherung für unsere ETFs. Die Teilfreistellung beträgt hier grundsätzlich 15%, worauf dann das Halbeinkünfteverfahren berechnet wird:
Der Steuervorteil ist also selbst bei diesem Szenario mit einem vergleichsweise hohen Einkommensteuersatz von 30% im Alter sehr hoch.
Hinweis: bei den Berechnungen wurde die Vorabpauschale aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt. Erfahre mehr über das Thema hier.
Das Halbeinkünfteverfahren erweist sich besonders für jene als attraktiv, die im Ruhestand eine gewisse Steuerplanungssicherheit anstreben.
Speziell bei langfristig ausgerichteten Rentenversicherungen, die über Jahrzehnte hinweg beträchtliche Erträge erzielen sollen, kann eine solche „Steueroptimierung“ durchaus von Vorteil sein. Dennoch sollte klar sein, dass die Reduzierung der Steuerlast nur relevant ist, wenn tatsächlich Erträge erzielt werden.
Dank unserer digitalen Prozesse betreuen wir Kunden und Kundinnen deutschlandweit und werden oft darum gebeten, ihre Rentenversicherungen zu überprüfen. Dabei fällt uns recht häufig auf, dass viele Rentenversicherungen unverhältnismäßig hohe Kosten aufweisen.
In den meisten Fällen lassen sich hohe Kosten nur schwer rechtfertigen und beeinträchtigen in erster Linie die Auszahlung der Rentenversicherung.
Falls du Fragen rund um das Thema private Rentenversicherung hast, kontaktiere uns gerne! Unsere Experten unterstützen dich bei der Auswahl der für dich passenden Altersvorsorge.
Durch den Abschluss einer Nettopolice im Rahmen deiner Rentenversicherung könntest du am Ende der Vertragslaufzeit eine zusätzliche Kapitalauszahlung von mehreren 10.000€ verzeichnen.
Dies hängt damit zusammen, dass bei einer Nettopolice, auch als Nettotarif bekannt, in den ersten 5 Versicherungsjahren keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Stattdessen wird ein Honorar fällig, das direkt an den Berater gezahlt wird.
Die Kombination einer Nettopolice mit dem Halbeinkünfteverfahren führt zu einer Vielzahl von Vorteilen, die sich in einer höheren Ablaufleistung niederschlagen. Grundsätzlich gilt:
Je niedriger die Kosten, desto höher die Rendite und somit das Gesamtkapital bei Rentenbeginn.
Wenn du dich für das Thema interessierst, kontaktieren uns gerne. Wir verdeutlichen dir die Vor- und Nachteile und entscheiden gemeinsam, ob für dich eine ETF-Rentenversicherung in Form einer Nettopolice in Frage kommt.
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