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Die Höhe der Vorabsteuer für deinen ETF

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Zusammengefasst:

Wenn dein ETF oder Fonds im Jahr 2023 Gewinne erzielt hat, musst du dafür Steuern zahlen, basierend auf der Vorabpauschale. Diese hängt vom aktuellen Zinsniveau ab. In den letzten Jahren betrug die Vorabpauschale aufgrund niedriger Zinsen null. Das hat sich nun geändert: Dein Depotanbieter zieht die Steuer automatisch Anfang Januar 2024 von deinem Konto ab. Auch Anfang 2025 wird die Steuer fällig, wobei der maximale Betrag etwas niedriger sein wird als 2024.

Wenn dein ETF Gewinne erwirtschaftet und du ihn verkaufst, fallen Steuern an. Doch auch solange dein ETF im Depot liegt, wird einmal jährlich eine Vorabpauschale fällig. In diesem Leitfaden erfährst du mehr über die Hintergründe dieser Steuer und wie hoch die Steuerlast für das Jahr 2023 voraussichtlich sein wird.

1. Einführung in die Vorabpauschale: Was genau ist sie?

Die Vorabpauschale ist eine Steuer, die auf Gewinne erhoben wird, die deine Fonds und ETFs im Verlauf eines Jahres erwirtschaftet haben. Zu Beginn des Folgejahres musst du einen Teil dieser Gewinne versteuern. Die Höhe der Vorabpauschale dient als Grundlage für die Berechnung dieser Steuer.
Die genaue Höhe der Vorabpauschale hängt vom Basiszins ab, der vom Finanzministerium zu Jahresbeginn festgelegt wird und sich aus den Renditen deutscher Staatsanleihen ableitet. In den vergangenen Jahren, in denen der Basiszins nahe null oder sogar negativ lag, betrug die Vorabpauschale entsprechend ebenfalls null. In solchen Fällen war keine Steuerzahlung zu Jahresanfang erforderlich, auch wenn die ETFs im Vorjahr Gewinne erzielt hatten.
 
Vorabpauschale 2023
 
Für das Jahr 2023 wurde der Basiszins aufgrund mehrerer Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank auf 2,55 Prozent festgesetzt. Das bedeutet, dass für dieses Jahr eine Vorabpauschale fällig wird, wenn deine ETFs Gewinne erwirtschaftet haben. Für einen Aktien-ETF beträgt die Vorabpauschale für jedes 10.000 Euro Fondsvolumen höchstens knapp 180 Euro.
 
Es ist wichtig zu beachten, dass die Vorabpauschale selbst nicht die Steuer ist, die du zahlst, sondern die Grundlage für die Berechnung der Abgeltungssteuer von 25 Prozent bildet. Zusätzlich kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer hinzu. Für ETFs/Fonds, die hauptsächlich in Aktien investieren, sind 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei (Teilfreistellung). Damit beträgt die maximale Steuer auf die Vorabpauschale für 2023 etwa 36 Euro pro 10.000 Euro Fondsvolumen.
 
Falls die tatsächlichen Gewinne deiner ETFs geringer ausfallen als die Vorabpauschale, zahlst du nur auf den tatsächlichen Gewinn Steuern. Wenn die ETFs keinen Gewinn erzielt haben, entfällt die Steuer komplett.
 
Die Berechnung und Abbuchung der Steuer übernimmt dein Depotanbieter, du musst jedoch sicherstellen, dass zu Jahresbeginn ausreichend Guthaben auf deinem Verrechnungskonto vorhanden ist. Alternativ kannst du einen Freistellungsauftrag einrichten, um den automatischen Steuerabzug zu vermeiden.
 
Vorabpauschale 2024
 
Für das Jahr 2024 wird die Vorabpauschale im Januar 2025 fällig, basierend auf dem zu Jahresbeginn festgelegten Basiszins. Gegebenenfalls angepasst, liegt dieser für 2024 bei 2,29 Prozent. Die maximale Steuer auf die Vorabpauschale wird dann voraussichtlich bei etwa 31,50 Euro pro 10.000 Euro Fondsvolumen liegen.

2. Wann wird die Vorabpauschale fällig und wie kannst du sie bezahlen?

Die Vorabpauschale wird jeweils im Januar des folgenden Jahres fällig. Für das Jahr 2023 musst du die Steuer daher im Januar 2024 entrichten. Dein Depotanbieter zieht die Steuer automatisch von deinem Verrechnungskonto ein, üblicherweise in den ersten Wochen des Januars. Es ist ratsam, rechtzeitig genug Geld auf dein Verrechnungskonto einzuzahlen.

Alternativ kannst du auch für das Jahr 2024 einen Freistellungsauftrag einrichten. Diesen kannst du noch im laufenden Jahr beantragen. Viele Depotanbieter bieten die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag einfach online zu stellen. Achte darauf, dass du insgesamt nicht den maximalen Betrag von 1.000 Euro (bei Verheirateten 2.000 Euro) überschreitest, wenn du Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken erteilst.

Was geschieht bei unzureichender Kontodeckung?

Wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, um die Vorabpauschale abzubuchen, variieren die Vorgehensweisen der Depotanbieter. Einige Anbieter erlauben ein negatives Guthaben und fordern dich auf, es umgehend auszugleichen. Dabei können zusätzlich Dispozinsen anfallen. Andere Anbieter melden den nicht abgebuchten Betrag direkt den Finanzbehörden. In diesem Fall wird die Vorabpauschale bei der Steuererklärung für 2024 verrechnet, die du bis 2025 einreichen musst. Dadurch bist du verpflichtet, eine entsprechende Erklärung abzugeben.

Bei Brokern im Ausland, die nicht mit deutschen Finanzbehörden kommunizieren, liegt die Verantwortung zur korrekten Versteuerung der Vorabpauschale bei dir selbst in der Steuererklärung 2024. Alle von Finanztip empfohlenen Depotanbieter sind deutsche Anbieter und berücksichtigen automatisch die deutschen Steuervorschriften.

3. ETF-Empfehlungen: Anteilspreise zu Beginn 2023

Die von uns empfohlenen ETFs für Aktien und den Geldmarkt wurden untersucht, um die Anteilspreise zu Beginn des Jahres 2023 zu ermitteln. Diese Werte sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt.

Wichtige Werte für die ETF-Empfehlungen

Aktien-ETF
ETF ISIN Anteilspreis Anfang 2023 in Euro Worin investiert der Fonds/ETF?
Amundi MSCI World III ETF LU2572257124 72,4631) Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Amundi Index MSCI World ETF DR LU1737652237 68,338 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Amundi MSCI World ETF (C) LU1681043599  377,500 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
HSBC MSCI World ETF  IE00B4X9L533 25,347 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Invesco MSCI World ETF Acc IE00B60SX394  74,339 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
iShares Core MSCI World ETF (Acc) IE00B4L5Y983  69,369 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
iShares MSCI World ETF (Dist) IE00B0M62Q58  52,441 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
iShares MSCI ACWI ETF (Acc)  IE00B6R52259 58,600 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
iShares Dow Jones Global Sustainability Screened ETF (Acc)  IE00B57X3V84  49,531 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Lyxor MSCI World ETF Dist  FR0010315770  241,233 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Lyxor MSCI All Country World ETF LU1829220216 331,666 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
SPDR MSCI ACWI ETF IE00B44Z5B48  155,722 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
UBS MSCI World ETF A-dis IE00B7KQ7B66 61,984 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
UBS MSCI World ETF A-acc IE00BD4TXV59 21,539 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
UBS MSCI World Socially Responsible ETF A-acc LU0950674332 20,988 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
UBS MSCI World Socially Responsible ETF A-dis LU0629459743 107,722 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Vanguard FTSE Developed World ETF  IE00BKX55T58 71,503 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Vanguard FTSE Developed World ETF Acc IE00BK5BQV03 71,244 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Vanguard FTSE All-World ETF Distributing IE00B3RBWM25 94,214 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Vanguard FTSE All-World ETF Accumulating IE00BK5BQT80 91,846 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Xtrackers MSCI World ETF 1C IE00BJ0KDQ92  75,837 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Xtrackers MSCI World Swap ETF 1D LU2263803533 15,043 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Xtrackers MSCI World Swap ETF 1C  LU0274208692  74,635 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Xtrackers MSCI World ETF 1D IE00BK1PV551 66,141 Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Geldmarkt-ETF
ETF ISIN Anteilspreis Anfang 2023 in Euro Worin investiert der Fonds/ETF?
Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany Money Market ETF DE000ETFL227 68,392 Sonstige Fonds (< 25 % Aktien)
iShares eb.rexx Government Germany 0-1yr ETF DE000A0Q4RZ9 72,664 Sonstige Fonds (< 25 % Aktien)
Lyxor Euro Overnight Return ETF Acc FR0010510800 103,150 Sonstige Fonds (< 25 % Aktien)
Xtrackers EUR Overnight Rate Swap ETF 1C LU0290358497 135,135 Sonstige Fonds (< 25 % Aktien)
Xtrackers EUR Overnight Rate Swap ETF 1D LU0335044896 126,485 Sonstige Fonds (< 25 % Aktien)

4. Wie wird die Vorabpauschale berechnet? Ein Blick auf die genaue Berechnungsmethode für Investmentfonds

Die Vorabpauschale für Investmentfonds wird durch mehrere Faktoren bestimmt, die im Folgenden erklärt werden.

Berechnung des Basisertrags

Zur Bestimmung der Vorabpauschale ermittelt der Fondsanbieter zunächst den Basisertrag. Dieser wird wie folgt berechnet:

Basisertrag = Wert der Fondsanteile zum 1. Januar des Steuerjahres × Basiszins × 0 , 7

Für das Steuerjahr 2023 beträgt der Basiszins 2,55 %. Dieser Wert kann direkt aus der Zeitreihe der Bundesbank entnommen werden, speziell für Bundeswertpapiere mit 15 Jahren Restlaufzeit und jährlicher Kuponzahlung.

Beispiel für die Berechnung der Vorabpauschale

Fall einer großen Wertsteigerung:

  • Wert der Fondsanteile am 1. Januar 2023: 10.000 €
  • Wert der Fondsanteile am 1. Januar 2024: 10.500 €
  • Wertsteigerung: 500 €

Basisertrag = 10.000   € × 2 , 55 % × 0 , 7 = 178 , 50   €

Da der Basisertrag (178,50 €) kleiner ist als die tatsächliche Wertsteigerung der Fondsanteile (500 €), beträgt die zu versteuernde Vorabpauschale ebenfalls 178,50 €.

Fall einer geringen Wertsteigerung:

  • Wert der Fondsanteile am 1. Januar 2023: 10.000 €
  • Wert der Fondsanteile am 1. Januar 2024: 10.100 €
  • Wertsteigerung: 100 €

Basisertrag = 10.000   € × 2 , 55 % × 0 , 7 = 178 , 50   €

Da der Basisertrag (178,50 €) größer ist als die Wertsteigerung der Fondsanteile (100 €), beträgt die zu versteuernde Vorabpauschale 100 €.

Vorabpauschale bei ausschüttenden Fonds

Für ausschüttende Fonds wird die Vorabpauschale etwas anders berechnet. Hier werden neben dem Basisertrag auch die Dividendenerträge berücksichtigt. Diese werden auf die Vorabpauschale angerechnet, wobei im Falle höherer Dividendenerträge nur diese besteuert werden.

Vorabpauschale beim Sparplan

Wenn Anleger einen Fondsanteil im Laufe des Jahres kaufen oder regelmäßig per Sparplan ansparen, wird die Vorabpauschale anteilig berechnet. Für jeden vollen Monat vor dem Kaufdatum verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel.

Diese Berechnungsmethoden stellen sicher, dass die Vorabpauschale gerecht und nachvollziehbar auf Basis der Wertentwicklung der Fondsanteile ermittelt wird, sowohl für thesaurierende als auch ausschüttende Fonds.

5. Wie viel Steuern musst Du auf die Vorabpauschale zahlen?

Die Besteuerung der Vorabpauschale unterliegt einer Teilfreistellung, je nach Art des Fonds. Für Aktienfonds beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent, während sie für Mischfonds (mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil) bei 15 Prozent liegt. Diese Regelung ersetzt die frühere Praxis, bei der Anleger Teile der Quellensteuer auf Dividenden auf die Abgeltungssteuer anrechnen konnten.

Beispiel für einen Aktien-ETF:

Nehmen wir das bereits beschriebene Beispiel eines Aktien-ETFs:

  • Wert der Fondsanteile am 1. Januar 2023: 10.000 €
  • Wert der Fondsanteile am 1. Januar 2024: 10.500 €
  • Wertsteigerung: 500 €
  • Basisertrag: 178,50 € (berechnet als 10.000 € x 2,55 % x 0,7)

Da der Basisertrag (178,50 €) geringer ist als die Wertsteigerung der Fondsanteile (500 €), beträgt die zu versteuernde Vorabpauschale ebenfalls 178,50 €.

Die Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag wird jedoch nur auf 70 Prozent der Vorabpauschale erhoben, entsprechend der Teilfreistellung von 30 Prozent.

178 , 50   € × 0 , 7 = 124 , 95   €

Steuerbetrag für das Beispiel:

Für einen Depotwert von 10.000 € zu Jahresbeginn ergibt sich somit:

  • Ohne Kirchensteuer: 32,96 €
  • Mit Kirchensteuer in Bayern oder Baden-Württemberg: 34,76 €
  • Mit Kirchensteuer in anderen Ländern: 34,97 €

Diese Beträge zeigen, wie viel Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale fällig wird. Es ist wichtig, diesen Betrag bei der Verteilung des Freistellungsauftrags zu berücksichtigen.

Für das Jahr 2024 sind die Rahmenbedingungen ebenfalls bekannt, sodass Anleger frühzeitig planen können, wie viel Steuer sie voraussichtlich zahlen müssen.

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