Die Vorabpauschale für Investmentfonds wird durch mehrere Faktoren bestimmt, die im Folgenden erklärt werden.
Berechnung des Basisertrags
Zur Bestimmung der Vorabpauschale ermittelt der Fondsanbieter zunächst den Basisertrag. Dieser wird wie folgt berechnet:
Basisertrag = Wert der Fondsanteile zum 1. Januar des Steuerjahres × Basiszins × 0 , 7 Basisertrag=Wert der Fondsanteile zum 1. Januar des Steuerjahres×Basiszins×0,7
Für das Steuerjahr 2023 beträgt der Basiszins 2,55 %. Dieser Wert kann direkt aus der Zeitreihe der Bundesbank entnommen werden, speziell für Bundeswertpapiere mit 15 Jahren Restlaufzeit und jährlicher Kuponzahlung.
Beispiel für die Berechnung der Vorabpauschale
Fall einer großen Wertsteigerung:
- Wert der Fondsanteile am 1. Januar 2023: 10.000 €
- Wert der Fondsanteile am 1. Januar 2024: 10.500 €
- Wertsteigerung: 500 €
Basisertrag = 10.000 € × 2 , 55 % × 0 , 7 = 178 , 50 € Basisertrag=10.000€×2,55%×0,7=178,50€
Da der Basisertrag (178,50 €) kleiner ist als die tatsächliche Wertsteigerung der Fondsanteile (500 €), beträgt die zu versteuernde Vorabpauschale ebenfalls 178,50 €.
Fall einer geringen Wertsteigerung:
- Wert der Fondsanteile am 1. Januar 2023: 10.000 €
- Wert der Fondsanteile am 1. Januar 2024: 10.100 €
- Wertsteigerung: 100 €
Basisertrag = 10.000 € × 2 , 55 % × 0 , 7 = 178 , 50 € Basisertrag=10.000€×2,55%×0,7=178,50€
Da der Basisertrag (178,50 €) größer ist als die Wertsteigerung der Fondsanteile (100 €), beträgt die zu versteuernde Vorabpauschale 100 €.
Vorabpauschale bei ausschüttenden Fonds
Für ausschüttende Fonds wird die Vorabpauschale etwas anders berechnet. Hier werden neben dem Basisertrag auch die Dividendenerträge berücksichtigt. Diese werden auf die Vorabpauschale angerechnet, wobei im Falle höherer Dividendenerträge nur diese besteuert werden.
Vorabpauschale beim Sparplan
Wenn Anleger einen Fondsanteil im Laufe des Jahres kaufen oder regelmäßig per Sparplan ansparen, wird die Vorabpauschale anteilig berechnet. Für jeden vollen Monat vor dem Kaufdatum verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel.
Diese Berechnungsmethoden stellen sicher, dass die Vorabpauschale gerecht und nachvollziehbar auf Basis der Wertentwicklung der Fondsanteile ermittelt wird, sowohl für thesaurierende als auch ausschüttende Fonds.