Die Finanzverwaltung erlaubt diese Aufteilung in bestimmten Fällen. Besonders relevant ist sie, wenn:
das Grundstück unbebaut verkauft wird,
das Gebäude erst nach dem Grundstückskauf errichtet wird,
oder Grundstück und Bauvertrag rechtlich nicht miteinander verknüpft sind.
In solchen Situationen kann die Grunderwerbsteuer ausschließlich auf den Wert des Grundstücks berechnet werden. Gerade bei teuren Immobilien kann dies zu erheblichen Einsparungen führen – oft in fünfstelliger Höhe
Die Idee dahinter ist einfach: Die Grunderwerbsteuer wird prozentual auf den Kaufpreis berechnet. Wenn ein erheblicher Teil des Kaufpreises auf das Gebäude entfällt, fallen automatisch höhere Steuern an. Wird der Kaufpreis jedoch sauber aufgeteilt und der Gebäudewert realistisch bewertet, reduziert sich die Steuerlast sofort.
Damit das Finanzamt die Aufteilung anerkennt, ist es entscheidend, dass der Wert des Hauses transparent, nachvollziehbar und realistisch angegeben wird. Am besten gelingt dies durch ein professionelles Gutachten oder eine ungebundene Bewertung, die den Marktwert des Gebäudes realistisch abbildet. Eine sorgfältige Dokumentation schützt vor Nachfragen oder einer möglichen Nachversteuerung.
Zudem sollte die Struktur des Kaufvertrags klar und sauber sein, sodass deutlich wird, dass Grundstück und Bauvertrag rechtlich getrennt behandelt werden. Wer hier vorausschauend plant, kann nicht nur die Grunderwerbsteuer optimieren, sondern insgesamt die Finanzierung der Immobilie günstiger gestalten.