Ein reduziertes Bruttoentgelt hat nicht nur steuerliche Auswirkungen. Es mindert auch sämtliche Leistungen, die sich am beitragspflichtigen Entgelt orientieren. Davon betroffen sind insbesondere die gesetzliche Rente, das Krankengeld, das Arbeitslosengeld, das Elterngeld sowie die Erwerbsminderungsrente. Wer über Jahre hinweg den vollständigen Rahmen umwandelt und in diesem Zeitraum erwerbsgemindert wird, spürt die Auswirkung doppelt, da gleichzeitig die private Absicherung fehlt.
Bei der gesetzlichen Rente fällt die Auswirkung rechnerisch moderat aus, da ein Entgeltpunkt derzeit rund 40 Euro Monatsrente erbringt. Vorhanden ist dieser Effekt dennoch und er muss in die Kalkulation einbezogen werden. In der Praxis übersteigt die Kombination aus Steuerersparnis, Sozialabgabenersparnis und Arbeitgeberzuschuss diesen Verlust deutlich, sofern die Umwandlung im sozialversicherungsfreien Rahmen verbleibt und der Vertrag kostengünstig kalkuliert ist. Genau an diese Voraussetzung ist das Ergebnis gebunden.
Ein Sonderfall betrifft Gutverdiener: Liegt dein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 5.812,50 Euro monatlich, sparst du durch die Umwandlung in diesem Bereich keinerlei Kranken- und Pflegebeiträge mehr, da du sie ohnehin nicht entrichtest. In der Rentenphase wird die Betriebsrente jedoch voll verbeitragt, sofern du gesetzlich versichert bist. Aus einem Vorteil wird dann eine zusätzliche Belastung, und diese Konstellation wird in Standardberechnungen nahezu nie dargestellt.
Praktisch relevant ist zudem die Frage, was mit der Umwandlung in Phasen ohne Gehalt geschieht. Bei Elternzeit, längerer Krankheit oder unbezahltem Urlaub fließt kein Entgelt, das umgewandelt werden könnte. Der Vertrag muss dann beitragsfrei gestellt oder privat weitergeführt werden, im zweiten Fall ohne Arbeitgeberzuschuss und ohne Abgabenvorteil. Wer eine Familienplanung vor sich hat, sollte daher nicht den maximal möglichen Betrag umwandeln, sondern eine Höhe wählen, die sich über Unterbrechungen hinweg aufrechterhalten lässt.
Berechne die Umwandlung deshalb nicht am aktuellen Gehalt, sondern an dem Betrag, den du auch in einem schwächeren Jahr tragen kannst.