Eine private Pflegezusatzversicherung schließt präzise die Differenz zwischen dem Leistungsbetrag der Pflegekasse und den tatsächlich anfallenden Kosten. Am Markt haben sich drei Modelle etabliert, die sich hinsichtlich Auszahlungslogik, Flexibilität und Beitragsstabilität unterscheiden.
Pflegetagegeldversicherung
Diese Versicherung leistet im Pflegefall einen vertraglich festgelegten Tages- oder Monatsbetrag, der nach Pflegegrad gestaffelt ist, wobei die Verwendung des Geldes frei bleibt. Dies stellt die flexibelste Variante dar, da sie auch die Pflege durch Familienangehörige oder eine Betreuungsperson finanzieren kann. Ich empfehle, auf die Leistungsstaffelung in den niedrigeren Pflegegraden zu achten, auf eine Dynamik zum Ausgleich von Kostensteigerungen sowie darauf, ob der Versicherer eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall vorsieht.
Pflegekostenversicherung
Hierbei erfolgt die Erstattung nachgewiesener Kosten, üblicherweise als prozentualer Anteil der Restkosten nach Vorleistung der Pflegekasse. Der Vorteil liegt in der engen Anbindung an die tatsächlichen Ausgaben. Nachteilig ist jedoch, dass Leistungen für die Pflege durch Angehörige häufig eingeschränkt sind und Belege erforderlich bleiben.
Pflegerentenversicherung
Sie leistet im Pflegefall eine lebenslange Rente und verbindet die Absicherung mit einem Sparanteil. Die Beiträge fallen höher aus, dafür sind sie kalkulatorisch stabiler und ein Teil des Kapitals bleibt erhalten. Für Personen mit vorhandenem Vermögen, die Beitragsanpassungen im Alter vermeiden möchten, stellt dies eine ernstzunehmende Option dar.
Darüber hinaus existiert der staatlich geförderte Pflege-Bahr. Wer mindestens zehn Euro monatlich einzahlt, erhält fünf Euro Zulage pro Monat, also 60 Euro jährlich. Der Vorteil besteht im Verzicht auf die Gesundheitsprüfung, was ihn für Personen mit Vorerkrankungen interessant macht. Die Nachteile sollten jedoch bekannt sein: eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren und ein Leistungsniveau, das die Versorgungslücke allein nicht schließt. Als Ergänzung oder Kombitarif kann er sinnvoll sein, als alleinige Absicherung jedoch selten.
Steuerlich gehören die Beiträge zu einer Pflegezusatzversicherung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. In der Praxis läuft dieser Abzug bei Arbeitnehmern allerdings häufig ins Leere, da der Höchstbetrag bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist. Ich rate daher, den Steuervorteil nicht fest einzukalkulieren.
Beim Beitrag entscheidet vor allem das Eintrittsalter. Berechnungen der Ratingagentur Assekurata zeigen, dass eine 25-Jährige die pflegebedingten Kosten im Heim von rund 2.000 Euro monatlich für etwa 38 Euro im Monat vollständig absichern kann. Wer erst mit 60 abschließt, zahlt ein Vielfaches, sofern die Gesundheitsprüfung überhaupt noch gelingt. Genau darin liegt der Denkfehler vieler Interessenten: Pflegevorsorge ist kein Thema für Rentner, sondern eine Entscheidung im mittleren Erwerbsalter.