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Die deutsche Altersvorsorge basiert auf einem umlagefinanzierten System: Die aktuellen Beitragszahler finanzieren die Renten der heutigen Pensionäre und erwerben gleichzeitig selbst Ansprüche auf eine Altersrente. Doch durch die immer älter werdende Bevölkerung und die sinkende Zahl an Beitragszahlern gerät dieses System zunehmend unter Druck. Hinzu kommen die Herausforderungen durch hohe Erwerbslosigkeit und steigende Löhne, die das System zusätzlich belasten.
Das aktuelle Rentenniveau, das das Verhältnis zwischen Rentenleistungen und Löhnen widerspiegelt, ist gefährdet. Ein weiteres Problem: Ab 2025 geht die zahlenmäßig starke Babyboomer-Generation nach und nach in Rente, was die Lage noch weiter verschärft. Wer wird dann die Renten finanzieren?
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, gibt es verschiedene Lösungsansätze:
Der Bund entschied sich jedoch für einen anderen Weg, der weniger zulasten der Versicherten geht: eine Reform der Rentenfinanzierung. Im März 2024 wurde mit dem Rentenpaket II die Grundlage für die Aktienrente geschaffen, ein Modell, das bereits in vielen anderen Ländern erfolgreich umgesetzt wird.
Ursprünglich von der FDP in ihrem Wahlprogramm vorgeschlagen, sah die Aktienrente vor, dass alle Beitragszahler einen Teil ihrer Beiträge in Fonds investieren sollten, basierend auf dem schwedischen Modell. Diese Idee setzte sich in der Bundesregierung jedoch nicht durch. Stattdessen wurde das sogenannte Generationenkapital eingeführt, das ebenfalls als Aktienrente bezeichnet wird:
Im Unterschied zu dem ursprünglichen FDP-Vorschlag wird das Generationenkapital nicht durch private Mittel, sondern aus öffentlichen Geldern finanziert. Öffentliche Darlehen und Vermögenswerte des Bundes werden über eine Stiftung auf dem Kapitalmarkt investiert, wobei eine renditeorientierte und global diversifizierte Anlagestrategie verfolgt wird. Allein in diesem Jahr sollen rund 12 Milliarden Euro investiert werden, und bis Mitte der 2030er-Jahre sollen insgesamt 200 Milliarden Euro angesammelt werden. Ab 2036 wird der jährliche Beitrag des Bundes auf rund drei Prozent jährlich steigen.
Die Erträge aus diesen Kapitalanlagen sollen dazu dienen, die Rentenbeiträge zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beiträge zu verhindern. Das Ziel dieser Variante der Aktienrente ist also nicht, die Rentenleistungen zu erhöhen, sondern die Belastung für die Beitragszahler zu mildern. Zudem soll das Rentenniveau stabilisiert werden, mit dem Ziel, es mindestens bis 2039 auf nicht weniger als 48 Prozent des Durchschnittseinkommens zu halten.
Keine sofortige Veränderung des Renteneintrittsalters
Zum aktuellen Zeitpunkt soll das Renteneintrittsalter nicht erhöht werden. Allerdings könnte sich dies in der Zukunft ändern. Das Renteneintrittsalter ist ein kontroverses Thema im Bundestag, und eine Erhöhung wird oft mit der steigenden Lebenserwartung der Versicherten begründet. Demnach könne das Rentenalter nicht weiterhin von der Lebenserwartung abgekoppelt werden.
Die Finanzierung des Generationenvertrags erfolgt zunächst durch neue Schulden. Zu diesem Zweck werden Bundesanleihen ausgegeben, um die Schuldenbremse einzuhalten. Das geliehene Geld wird dabei in den Fonds investiert, ohne dass es sofort ausgegeben wird. Die Zinsen für die aufgenommenen Darlehen sollen aus den Kapitalerträgen der Fonds gedeckt werden. Dies führt jedoch dazu, dass die Rendite der Fonds durch die Zinszahlungen erheblich verringert wird.
Ab 2028 sollen dann jährlich 15 Milliarden Euro in Form von Bundesbeteiligungen in den Fonds fließen. Entnahmen aus den Fonds sind jedoch erst erlaubt, wenn dieser eine bestimmte festgelegte Grenze überschreitet.
Die Aktienrente in der Form, wie sie von der FDP vorgeschlagen wurde, wird voraussichtlich nicht umgesetzt. Stattdessen wird der Generationenvertrag bis 2035 aufgebaut, sodass er ab 2036 einen ersten Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten kann. Bis dahin wird der derzeitige Beitragssatz von 18,6 Prozent auf 22,3 Prozent ansteigen, bevor die Zahlungen aus dem Generationenvertrag diesen Beitrag stabilisieren und deckeln.
Der Generationenvertrag wird zwar als Aktienrente bezeichnet, unterscheidet sich jedoch erheblich von der ursprünglichen Idee der FDP. Laut dem Vorschlag der Freien Demokraten sollten alle Beitragszahler zwei Prozent ihres Einkommens in eine kapitalgedeckte Vorsorge einzahlen, um die Chancen des Aktienmarktes zu nutzen. Einige Politiker äußerten jedoch Bedenken, da die Finanzmärkte ständigen Schwankungen unterliegen. Ihre Sorge war, dass eine solche Form der Aktienrente nicht die nötige Sicherheit für die Renten der Beitragszahler bieten könnte, was für die Sicherung der Altersvorsorge entscheidend ist.
Der Kapitalmarkt bietet viele Chancen, und die Renditeerwartungen liegen deutlich über denen verzinster Produkte. Besonders bei einem langen Anlagehorizont können Verluste durch Kursschwankungen gut ausgeglichen werden. Dennoch ist es verständlich, dass der Bund seinen Beitragszahlern die Rentengarantie nicht entziehen möchte. Schließlich lässt sich die Entwicklung der Finanzmärkte nicht vorhersagen, was bedeutet, dass es nicht möglich wäre, den Beitragszahlern im Voraus eine genaue Höhe ihrer Altersrente zu garantieren.
Trotz dieser Unsicherheiten sollte man die Chancen des Kapitalmarkts nicht ungenutzt lassen. Falls sich die Aktienrente in ihrer gewinnorientierten Form nicht durchsetzt, wird es umso wichtiger, privat für das Alter vorzusorgen. Denn die vom Bund geplanten Maßnahmen können zwar dazu beitragen, die Beiträge zu stabilisieren, erhöhen jedoch nicht die ohnehin zu niedrigen Rentenleistungen.
Das Generationenkapital kann dir helfen, einen Teil zur gesetzlichen Rentenversicherung beizutragen, baut jedoch kein zusätzliches finanzielles Polster auf. Um für das Alter wirklich vorzusorgen, ist es daher wichtig, selbst aktiv zu werden.
Ein ETF-Sparplan bietet dir eine flexible Möglichkeit, unabhängig von Versicherungen für deine Altersvorsorge zu sparen. Dabei zahlst du monatlich einen festen Betrag in dein Depot und investierst in börsengehandelte Aktien-Indexfonds. Der Vorteil eines ETF-Sparplans liegt in der Flexibilität: Du kannst deine Zahlungen anpassen und im Bedarfsfall auch Geld entnehmen. Deine Einlagen sind nicht an dein Einkommen gebunden, und durch eine breite Risikostreuung wird das Verlustrisiko erheblich verringert.
Der Generationenvertrag kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge darstellen. Allerdings benötigt dieser Zeit und ist keine sofortige Lösung für die wachsende Rentenlücke. Um diese zu schließen, ist es unerlässlich, selbst für das Alter vorzusorgen. Mit einem ETF-Sparplan, Aktien, Immobilien oder Fonds kannst du eine solide Altersvorsorge aufbauen. Wir unterstützen dich gerne dabei – vereinbare noch heute einen Termin!
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