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Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur BU?

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Könnte die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur schwer zu bekommen, sie kann auch je nach individueller Situation sehr kostspielig sein. Eine Grundfähigkeitsversicherung wird oft als Alternative zur BU betrachtet, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. Diese zahlt ebenfalls eine Rente bei Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, wie beispielsweise Hören, Sprechen oder Sehen. Doch stellt eine Grundfähigkeitsversicherung wirklich eine adäquate Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar?

Was versteht man unter einer Grundfähigkeitsversicherung?

Sehen, Sprechen, Hören, Laufen … der Verlust solcher grundlegenden Fähigkeiten hat weitreichende Konsequenzen – auch finanzieller Natur. Die Bürokauffrau, die ihr Gehör auf beiden Seiten verliert oder der Gärtner, der nicht mehr laufen kann; beide werden höchstwahrscheinlich ihren Beruf aufgeben müssen. Und damit auch ihre finanzielle Sicherheit.

Eine Grundfähigkeitsversicherung schützt körperliche oder geistige Fähigkeiten. Verliert man eine dieser versicherten Grundfähigkeiten, zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente.

Welche Fähigkeiten genau versichert sind, hängt von den Tarifbestimmungen ab und lässt sich dem sogenannten Fähigkeitenkatalog entnehmen. Hierbei unterscheiden die Versicherungsgesellschaften zwischen den elementaren Fähigkeiten wie Hören und Sehen sowie konkreten Tätigkeiten (Lesen, Schreiben). Ein Fähigkeitenkatalog könnte folgendermaßen aussehen:

Elementare Fähigkeiten:

  • Sprechen
  • Sehen
  • Hören
  • Gehen
  • Essen/Trinken
  • Stehen
  • Greifen
  • Halten
  • Gebrauch der Hand
  • Knien und Bücken
  • Gleichgewicht halten

Konkrete Tätigkeiten

  • Lesen
  • Schreiben
  • Radfahren
  • Tippen
  • Telefon/Computer bedienen
  • Nahrung zubereiten

Zu welchem Zeitpunkt besteht ein Anspruch auf Leistung?

Anspruch auf die vereinbarte Rente haben die Versicherten, wenn sie eine der versicherten Fähigkeiten  vollständig und voraussichtlich dauerhaft verloren haben. Ein Beispiel: Wer aufgrund eines gebrochenen Beines vorübergehend nicht mehr laufen kann, erhält keine Leistung, da dieser Zustand nicht dauerhaft ist. Bei einer dauerhaften Invalidität eines Beines besteht hingegen ein Leistungsanspruch, wenn keine Besserung zu erwarten ist.

Die meisten Versicherungsgesellschaften setzen pauschal voraus, dass die betroffene Fähigkeit voraussichtlich  mindestens sechs bis 12 Monate ausfällt.

  • Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die Grundfähigkeitsversicherung den Verlust einer Grundfähigkeit ab. Es spielt keine Rolle, ob damit der Verlust der Arbeitskraft einhergeht.

Vorsicht vor Leistungsdefinition

Ein Nachteil bei der Grundfähigkeitsversicherung ist, dass die Leistungsfälle relativ genau definiert sind. Nur wenn die Einschränkung der jeweiligen Definition entspricht, erhalten die Versicherten ihre Rente. Ein Beispiel:

  • Der Versicherungsnehmer ist nicht in der Lage, länger als zehn Minuten zu stehen.
  • Der Versicherungsnehmer sieht nur noch zu maximal fünf Prozent.

Außerdem kann eine Voraussetzung sein, dass der Kunde mehrere Fähigkeiten verlieren muss, um einen Leistungsanspruch zu haben. Dann reicht es beispielsweise nicht aus, wenn dieser nicht mehr greifen kann.  Von solchen Tarifen rate ich zwingend ab!  Ich stehe Ihnen gerne zur Seite, um den passenden Schutz zu finden. Nehmen Sie Kontakt auf!

Psychische Leiden sind nur beschränkt versichert

Immer mehr Menschen können aufgrund von psychischen Leiden nicht mehr ihrem Erwerb nachgehen und verlieren dadurch ihre finanzielle Existenz. Bei einer Grundfähigkeitsversicherung ist zu beachten, dass die Psyche  nur eingeschränkt versichert ist. Burn-out, Depressionen oder Panikattacken führen in der Regel nicht zu einem Leistungsanspruch gegenüber der Grundfähigkeitsversicherung.

  • Einige Tarife leisten immerhin bei schweren psychischen Erkrankungen wie schweren Depressionen oder Schizophrenie.

Versichert wiederum ist der Verlust geistiger Fähigkeiten wie  Konzentration und Gedächtnis. Hierbei setzen die Versicherer jedoch voraus, dass der Kunde alltägliche Aufgaben nicht mehr durchführen kann. Dazu gehören das Vereinbaren und Wahrnehmen von Terminen, das Führen des Haushalts und das Zubereiten von Essen. Entscheidend ist, wie stark sich diese Einschränkung auf das Leben des Versicherten auswirkt. Eine leichte Vergesslichkeit oder Zerstreutheit wird häufig nicht dem Verlust einer Fähigkeit gleichgestellt.

Stellt die Grundfähigkeitsversicherung eine Option zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar?

Pauschal als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich die Grundfähigkeitsversicherung nicht empfehlen. Denn die BU bietet einen umfangreicheren Versicherungsschutz. Wer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann, aber keine seiner Grundfähigkeiten verloren hat, erhält keine Rentenleistung. Mit einer BU-Versicherung hingegen besteht Versicherungsschutz, wenn der Wegfall von Fähigkeiten, aber auch Krankheit, psychische Leiden oder ein Unfall zum Verlust der Arbeitskraft führen.

Es gibt aber eine Ausnahme: Bekommst du keine oder kannst du dir eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten, kann die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative herangezogen werden. In diesem Fall ist eine Absicherung mit der Grundfähigkeitsversicherung besser, als auf den Versicherungsschutz komplett zu verzichten!

Berufsunfähigkeitsversicherung ist stets die klügere Wahl

Eine Berufsunfähigkeit bietet einen umfassenderen Schutz. Sie deckt weitaus mehr Risiken ab als die Grundfähigkeitsversicherung und oft auch schon früher. Zum Beispiel besteht ein Leistungsanspruch, wenn die Versicherten aufgrund eines Burn-outs berufsunfähig werden. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt erst bei schweren Depressionen – und auch nicht bei jedem Tarif. Oder der Verlust eines Auges, was nicht den vollständigen Verlust des Sehvermögens bedeutet; aber in vielen Berufen zur Berufsunfähigkeit führt.

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist alleine entscheidend, dass die Fähigkeit, den derzeitigen Beruf auszuüben, zu mindestens 50 Prozent verloren geht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer die erste Wahl sein. Kannst du diese nicht bezahlen oder wirst wegen Vorerkrankungen nicht versichert, ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Worauf Sie bei einer Grundfähigkeitsversicherung achten sollten

Vor dem Abschluss eines Vertrags solltest du die Inhalte der Grundfähigkeitsversicherung genau prüfen. Details sind entscheidend, um einen guten Versicherungsschutz zu gewährleisten. Ich unterstütze dich dabei gern.

Folgende Aspekte sind zu beachten:

  • Höhe der Rentenleistung

Die Rentenleistung muss hoch genug sein, um deine Lebenshaltungskosten zu decken. Mit dem Verlust von Grundfähigkeiten geht häufig auch eine Berufsunfähigkeit einher. Daher solltest du dich bei der Rentenhöhe an deinem Nettoeinkommen orientieren. Ich rate dir, mindestens 80 Prozent, idealerweise aber 100 Prozent deines Nettogehalts abzusichern.

  • Leistungsdauer

Die Leistungsdauer definiert, wie lange der Versicherer bei Leistungseintritt die Rente erbringt. Diese sollte mindestens bis zu deinem regulären Rentenbeginn reichen; also bei den meisten bis 67 Jahre. Ist der Bezugszeitraum kürzer, riskierst du eine Versorgungslücke.

  • Definition der Grundfähigkeiten

Es ist wichtig, darauf zu achten, welche Grundfähigkeiten versichert sind und wie der Versicherer den Verlust dieser Fähigkeiten definiert. Denn je umfangreicher die Definitionen, desto schwieriger ist es, die Voraussetzungen für die Rentenleistung zu erfüllen.

  • Mitversicherung wichtiger Fähigkeiten für deinen Beruf

Du solltest genau überlegen, welche Fähigkeiten neben den Grundfähigkeiten (Sehen, Hören etc.) für die Ausübung deines Berufs relevant sind. Das könnten beispielsweise das Tippen, die Bedienung von Computern, aber auch Stehen oder Knien sein. Achte darauf, dass diese Fähigkeiten in der Police mitversichert werden. Denn deren Verlust kann mit großer Wahrscheinlichkeit zur Berufsunfähigkeit und damit auch zum Verlust deiner finanziellen Existenz führen.

  • Mindestdauer für den Verlust der Fähigkeit (Prognosezeitraum)

Die Mindestdauer definiert, wie lange der Verlust der Fähigkeit voraussichtlich anhalten muss, um eine Leistung zu erhalten. Je kürzer der sogenannte Prognosezeitraum, desto vorteilhafter für dich. Einige Versicherer sehen bis zu 12 Monate vor, andere nur ein halbes Jahr. Ich rate zu einem Tarif, der einen Prognosezeitraum von sechs Monaten beinhaltet.

Angemessen abgesichert bei Verlust grundlegender Fähigkeiten: Lassen Sie sich jetzt von mir beraten!

Eine Grundfähigkeitsversicherung kann als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht gezogen werden, wenn du aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen keine BU bekommst. Wenn möglich, solltest du aber die BU-Versicherung vorziehen. Ich weiß allerdings selbst, dass dies nicht immer möglich ist.

Als qualifizierter Rechtsanwalt von Königswege unterstütze ich dich dabei, deine finanzielle Existenz für den Ernstfall zu schützen. Ich bin dir sowohl mit einer Berufsunfähigkeit- wie auch mit der Grundfähigkeitsversicherung behilflich. Vereinbare dafür gern einen Termin und lass dich beraten.

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