Die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung ist gemäß § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert. Abhängig von dem Zeitpunkt, zu dem du deine lebenslange monatliche Rente aus deiner privaten Rentenversicherung beginnen möchtest, erfolgt eine prozentuale Berechnung der Steuerlast.
Es ist wesentlich zu beachten, dass dein Alter bei der erstmaligen Auszahlung deiner Rentenleistungen bestimmt, welcher Teil deiner Rente dem Steuerabzug unterliegt.
Die Steuerlast sinkt, je später du erstmalig eine Rente beziehst.
Der prozentuale Ertragsanteil stellt nicht die tatsächliche Höhe der Steuer dar, die du entrichten musst. Vielmehr handelt es sich um den Anteil deiner Rente, der der Besteuerung unterliegt. In unseren Beratungsgesprächen stoßen wir immer wieder auf Verwirrung hinsichtlich dieses Aspekts.
Wenn du mehr Klarheit darüber wünschst, wie die Ertragsanteilsbesteuerung bei deiner privaten Rentenversicherung funktioniert, stehen wir dir zur Seite. Vereinbare noch heute eine Beratung, um deine individuellen Fragen zu klären und eine fundierte Entscheidung für deiner Altersvorsorge zu treffen. Deine finanzielle Sicherheit ist uns wichtig – lass uns gemeinsam die bestmögliche Lösung für dich finden.