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Wenn dein ETF oder Fonds im Jahr 2023 Gewinne erzielt hat, musst du dafür Steuern zahlen, basierend auf der Vorabpauschale. Diese hängt vom aktuellen Zinsniveau ab. In den letzten Jahren betrug die Vorabpauschale aufgrund niedriger Zinsen null. Das hat sich nun geändert: Dein Depotanbieter zieht die Steuer automatisch Anfang Januar 2024 von deinem Konto ab. Auch Anfang 2025 wird die Steuer fällig, wobei der maximale Betrag etwas niedriger sein wird als 2024.
Wenn dein ETF Gewinne erwirtschaftet und du ihn verkaufst, fallen Steuern an. Doch auch solange dein ETF im Depot liegt, wird einmal jährlich eine Vorabpauschale fällig. In diesem Leitfaden erfährst du mehr über die Hintergründe dieser Steuer und wie hoch die Steuerlast für das Jahr 2023 voraussichtlich sein wird.
Die Vorabpauschale wird jeweils im Januar des folgenden Jahres fällig. Für das Jahr 2023 musst du die Steuer daher im Januar 2024 entrichten. Dein Depotanbieter zieht die Steuer automatisch von deinem Verrechnungskonto ein, üblicherweise in den ersten Wochen des Januars. Es ist ratsam, rechtzeitig genug Geld auf dein Verrechnungskonto einzuzahlen.
Alternativ kannst du auch für das Jahr 2024 einen Freistellungsauftrag einrichten. Diesen kannst du noch im laufenden Jahr beantragen. Viele Depotanbieter bieten die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag einfach online zu stellen. Achte darauf, dass du insgesamt nicht den maximalen Betrag von 1.000 Euro (bei Verheirateten 2.000 Euro) überschreitest, wenn du Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken erteilst.
Was geschieht bei unzureichender Kontodeckung?
Wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, um die Vorabpauschale abzubuchen, variieren die Vorgehensweisen der Depotanbieter. Einige Anbieter erlauben ein negatives Guthaben und fordern dich auf, es umgehend auszugleichen. Dabei können zusätzlich Dispozinsen anfallen. Andere Anbieter melden den nicht abgebuchten Betrag direkt den Finanzbehörden. In diesem Fall wird die Vorabpauschale bei der Steuererklärung für 2024 verrechnet, die du bis 2025 einreichen musst. Dadurch bist du verpflichtet, eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Wichtige Werte für die ETF-Empfehlungen
Aktien-ETF | |||
---|---|---|---|
ETF | ISIN | Anteilspreis Anfang 2023 in Euro | Worin investiert der Fonds/ETF? |
Amundi MSCI World III ETF | LU2572257124 | 72,4631) | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
Amundi Index MSCI World ETF DR | LU1737652237 | 68,338 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
Amundi MSCI World ETF (C) | LU1681043599 | 377,500 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
HSBC MSCI World ETF | IE00B4X9L533 | 25,347 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
Invesco MSCI World ETF Acc | IE00B60SX394 | 74,339 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
iShares Core MSCI World ETF (Acc) | IE00B4L5Y983 | 69,369 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
iShares MSCI World ETF (Dist) | IE00B0M62Q58 | 52,441 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
iShares MSCI ACWI ETF (Acc) | IE00B6R52259 | 58,600 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
iShares Dow Jones Global Sustainability Screened ETF (Acc) | IE00B57X3V84 | 49,531 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
Lyxor MSCI World ETF Dist | FR0010315770 | 241,233 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
Lyxor MSCI All Country World ETF | LU1829220216 | 331,666 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
SPDR MSCI ACWI ETF | IE00B44Z5B48 | 155,722 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
UBS MSCI World ETF A-dis | IE00B7KQ7B66 | 61,984 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
UBS MSCI World ETF A-acc | IE00BD4TXV59 | 21,539 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
UBS MSCI World Socially Responsible ETF A-acc | LU0950674332 | 20,988 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
UBS MSCI World Socially Responsible ETF A-dis | LU0629459743 | 107,722 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
Vanguard FTSE Developed World ETF | IE00BKX55T58 | 71,503 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
Vanguard FTSE Developed World ETF Acc | IE00BK5BQV03 | 71,244 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
Vanguard FTSE All-World ETF Distributing | IE00B3RBWM25 | 94,214 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
Vanguard FTSE All-World ETF Accumulating | IE00BK5BQT80 | 91,846 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
Xtrackers MSCI World ETF 1C | IE00BJ0KDQ92 | 75,837 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
Xtrackers MSCI World Swap ETF 1D | LU2263803533 | 15,043 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
Xtrackers MSCI World Swap ETF 1C | LU0274208692 | 74,635 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
Xtrackers MSCI World ETF 1D | IE00BK1PV551 | 66,141 | Aktienfonds (> 50 % Aktien) |
Geldmarkt-ETF | |||
ETF | ISIN | Anteilspreis Anfang 2023 in Euro | Worin investiert der Fonds/ETF? |
Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany Money Market ETF | DE000ETFL227 | 68,392 | Sonstige Fonds (< 25 % Aktien) |
iShares eb.rexx Government Germany 0-1yr ETF | DE000A0Q4RZ9 | 72,664 | Sonstige Fonds (< 25 % Aktien) |
Lyxor Euro Overnight Return ETF Acc | FR0010510800 | 103,150 | Sonstige Fonds (< 25 % Aktien) |
Xtrackers EUR Overnight Rate Swap ETF 1C | LU0290358497 | 135,135 | Sonstige Fonds (< 25 % Aktien) |
Xtrackers EUR Overnight Rate Swap ETF 1D | LU0335044896 | 126,485 | Sonstige Fonds (< 25 % Aktien) |
Die Vorabpauschale für Investmentfonds wird durch mehrere Faktoren bestimmt, die im Folgenden erklärt werden.
Zur Bestimmung der Vorabpauschale ermittelt der Fondsanbieter zunächst den Basisertrag. Dieser wird wie folgt berechnet:
Basisertrag = Wert der Fondsanteile zum 1. Januar des Steuerjahres × Basiszins × 0 , 7 Basisertrag=Wert der Fondsanteile zum 1. Januar des Steuerjahres×Basiszins×0,7
Für das Steuerjahr 2023 beträgt der Basiszins 2,55 %. Dieser Wert kann direkt aus der Zeitreihe der Bundesbank entnommen werden, speziell für Bundeswertpapiere mit 15 Jahren Restlaufzeit und jährlicher Kuponzahlung.
Fall einer großen Wertsteigerung:
Basisertrag = 10.000 € × 2 , 55 % × 0 , 7 = 178 , 50 € Basisertrag=10.000€×2,55%×0,7=178,50€
Da der Basisertrag (178,50 €) kleiner ist als die tatsächliche Wertsteigerung der Fondsanteile (500 €), beträgt die zu versteuernde Vorabpauschale ebenfalls 178,50 €.
Fall einer geringen Wertsteigerung:
Basisertrag = 10.000 € × 2 , 55 % × 0 , 7 = 178 , 50 € Basisertrag=10.000€×2,55%×0,7=178,50€
Da der Basisertrag (178,50 €) größer ist als die Wertsteigerung der Fondsanteile (100 €), beträgt die zu versteuernde Vorabpauschale 100 €.
Für ausschüttende Fonds wird die Vorabpauschale etwas anders berechnet. Hier werden neben dem Basisertrag auch die Dividendenerträge berücksichtigt. Diese werden auf die Vorabpauschale angerechnet, wobei im Falle höherer Dividendenerträge nur diese besteuert werden.
Wenn Anleger einen Fondsanteil im Laufe des Jahres kaufen oder regelmäßig per Sparplan ansparen, wird die Vorabpauschale anteilig berechnet. Für jeden vollen Monat vor dem Kaufdatum verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel.
Diese Berechnungsmethoden stellen sicher, dass die Vorabpauschale gerecht und nachvollziehbar auf Basis der Wertentwicklung der Fondsanteile ermittelt wird, sowohl für thesaurierende als auch ausschüttende Fonds.
Die Besteuerung der Vorabpauschale unterliegt einer Teilfreistellung, je nach Art des Fonds. Für Aktienfonds beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent, während sie für Mischfonds (mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil) bei 15 Prozent liegt. Diese Regelung ersetzt die frühere Praxis, bei der Anleger Teile der Quellensteuer auf Dividenden auf die Abgeltungssteuer anrechnen konnten.
Nehmen wir das bereits beschriebene Beispiel eines Aktien-ETFs:
Da der Basisertrag (178,50 €) geringer ist als die Wertsteigerung der Fondsanteile (500 €), beträgt die zu versteuernde Vorabpauschale ebenfalls 178,50 €.
Die Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag wird jedoch nur auf 70 Prozent der Vorabpauschale erhoben, entsprechend der Teilfreistellung von 30 Prozent.
178 , 50 € × 0 , 7 = 124 , 95 € 178,50€×0,7=124,95€
Für einen Depotwert von 10.000 € zu Jahresbeginn ergibt sich somit:
Diese Beträge zeigen, wie viel Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale fällig wird. Es ist wichtig, diesen Betrag bei der Verteilung des Freistellungsauftrags zu berücksichtigen.
Für das Jahr 2024 sind die Rahmenbedingungen ebenfalls bekannt, sodass Anleger frühzeitig planen können, wie viel Steuer sie voraussichtlich zahlen müssen.
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