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Besteuerung der Erträge aus privaten Rentenversicherungen

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Besteuerung von privaten Rentenversicherungen

Steuern begleiten uns ein Leben lang – auch in Bezug auf private Rentenversicherungen bleibt das Thema relevant.
 
Wie hoch ist die Steuerlast auf private Rentenversicherungen und welcher Betrag bleibt tatsächlich netto erhalten?
Diese Fragen sind entscheidend für die Planung der Altersvorsorge.
 
Es ist wichtig zu beachten, dass unterschiedliche Rentenformen auch unterschiedlich besteuert werden. Die gesetzliche Rente unterliegt beispielsweise anderen Besteuerungsregeln als private Rentenversicherungen.
 
Zusätzlich spielt die Art der Rentenauszahlung eine Rolle (z.B. Auszahlung des gesamten Kapitals zu Beginn der Rente im Vergleich zu monatlichen Rentenzahlungen bis zum Lebensende), da dies die Besteuerung beeinflusst.

Besteuerung von privaten Rentenversicherungen durch den Ertragsanteil

Bei Auszahlung einer lebenslangen Rente aus einer privaten Rentenversicherung wird zur Berechnung der Steuerlast der Ertragsanteil herangezogen, der auch als Ertragsanteilsbesteuerung bekannt ist.

Die Ertragsanteilsbesteuerung ist im Einkommensteuergesetz (EStG) § 22 geregelt. Abhängig vom Alter bei Beginn der lebenslangen monatlichen Rentenzahlung aus der privaten Rentenversicherung erfolgt eine prozentuale Ermittlung der zu versteuernden Anteile. Dies mag zunächst komplex klingen, daher führen wir im Folgenden auch eine Beispielrechnung durch.

Wichtig ist zu beachten: „Der Ertragsanteil bestimmt sich nach dem Alter bei Beginn der ersten Auszahlung der Rente aus der privaten Rentenversicherung.

Grundsätzlich gilt: Je später du deine erste Rentenzahlung erhältst, desto geringer ist der zu versteuernde Anteil der Rente.

Beachte: Der prozentuale Ertragsanteil gibt nicht die Höhe der Steuer an, die du letztendlich zahlen musst; vielmehr bestimmt er den Anteil der Rente, der steuerpflichtig ist. In unseren Beratungen stellen wir fest, dass dieser Punkt häufig missverstanden wird und zu Verwirrung führen kann.

Beispiel: Besteuerung nach Ertragsanteil

Im Folgenden geben wir dir eine Übersicht über die Berechnungsgrundlage des Ertragsanteils für die Besteuerung privater Rentenversicherungen.
Tabelle Ertragsanteil Besteuerung Rentenversicherung

Als Beispiel nehmen wir an, dass du dein 67. Lebensjahr vollendet hast und neben deiner gesetzlichen Rente auch deine private Altersvorsorge beziehen möchtest. Wenn du dich dafür entscheidest, eine lebenslange Rente aus deiner privaten Rentenversicherung zu erhalten, wird diese Rente gemäß dem Ertragsanteil besteuert.

Angenommen, du erhältst monatlich 750 € aus deiner Versicherung. Gemäß der Tabelle für den Ertragsanteil sind 17 % dieser Rente steuerpflichtig (gelb markiert).

Angenommen, dein persönlicher Steuersatz im Rentenalter beträgt 30 %. Die Berechnung sieht dann wie folgt aus:

 

Die 750 € monatliche Rente aus deiner privaten Rentenversicherung werden zu 17 % versteuert:

750 € * 17 % = 127,50 €

Diese 127,50 € werden anschließend mit deinem persönlichen Steuersatz von 30 % besteuert:

127,50 € * 30 % = 38,25 €

 

Daher beträgt dein monatlicher Steuerabzug 38,25 €. Das bedeutet, dass von deinen 750 € privater Rente monatlich 711,25 € netto übrig bleiben. Das entspricht einer effektiven Steuerlast von 5,2 %.

Hinweis: Viele unserer Interessenten fragen uns, ob die Steuerlast des Ertragsanteils im höheren Alter sinkt. Dies könnte man aus der Tabelle ableiten, jedoch bleibt das Alter bei der erstmaligen Auszahlung der maßgebliche Faktor bis zum Lebensende.

Steuerliche Aspekte der Altersvorsorge: Private Rentenversicherung im Vergleich zu Riester, Rürup und Depot

Im Gegensatz zur Riester-Rente oder Rürup-Rente bietet eine private Rentenversicherung während der Ansparphase keine steuerlichen Vorteile. Die Beiträge, die du monatlich in eine private Rentenversicherung investierst, wie zum Beispiel in eine ETF-Rentenversicherung, sind bereits versteuert und stammen aus deinem Nettoeinkommen.

 

Als Ausgleich für die fehlenden Steuervorteile während der Ansparphase sieht der Staat in der Rentenphase eine geringere Besteuerung vor, die auf den Ertragsanteil der Rentenzahlungen basiert.

 

Im Gegensatz dazu unterliegen Geldentnahmen aus einem Depot im Rentenalter nicht der Ertragsanteilsbesteuerung, sondern werden mit der höheren Kapitalertragssteuer besteuert. Hier kann eine Rentenversicherung im Vergleich zu einem freien Depot steuerliche Vorteile bieten.

 

Besitzt du bereits ein Depot und möchtest deine private Rentenversicherung als zusätzlichen Baustein der Altersvorsorge nutzen, empfehlen wir auch unseren Beitrag zum Thema ETF-Sparplan vs. ETF-Rentenversicherung. Dort findest du ebenfalls interessante Informationen zu steuerlichen Unterschieden und Vergleichen.

Optimale Rentenplanung: Worauf du bei einer ETF-Rentenversicherung achten solltest

Möchtest du eine private Rentenversicherung abschließen? Zum Abschluss möchten wir dich auf einen wichtigen Aspekt aufmerksam machen: Wenn du derzeit eine passende fondsgebundene Rentenversicherung suchst oder bereits eine besitzt, lies unbedingt unseren Beitrag zur Nettopolice einer ETF-Rentenversicherung.

Es bringt wenig, die größtmögliche Steueroptimierung zu erreichen, wenn deine private Rentenversicherung hohe Kosten oder einen niedrigen Rentenfaktor aufweist. Hohe Kosten sind nur in seltenen Fällen gerechtfertigt und mindern in erster Linie die Auszahlung deiner Rentenversicherung und somit auch deine monatliche Rente.

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