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Beitragserhöhungen bei
Krankenkassen:
Einsparmöglichkeiten für 2025

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Beitragserhöhungen bei Krankenkassen:
Einsparmöglichkeiten für 2025

Für das Jahr 2025 ist mit einem Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu rechnen. Hier erfahren Sie die Gründe dafür und wie Sie möglicherweise Kosten einsparen können.
Im kommenden Jahr ist mit einer merklichen Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu rechnen. Ein vom Schätzerkreis der GKV prognostiziertes Finanzierungsdefizit von etwa 13,8 Milliarden Euro führt zu der Empfehlung, den krankenkassenspezifischen Zusatzbeitrag zu erhöhen.
Die Techniker Krankenkasse (TK), mit 11,8 Millionen Versicherten die größte gesetzliche Krankenkasse, hat bereits angekündigt, ihren Beitrag von 1,2 Prozent auf 2,45 Prozent anzuheben. Ähnliche Ankündigungen stehen von weiteren großen Kassen wie Barmer oder DAK-Gesundheit kurz bevor. Diese deutlichen Erhöhungen wurden vom Sozialverband VdK stark kritisiert, der gleichzeitig tiefgreifende Reformen fordert. „Es handelt sich um die stärksten Anstiege der Zusatzbeiträge seit der Einführung der freien Kassenwahl in den 1990er Jahren“, betonte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie warnte, dass diese Erhöhungen Millionen von Menschen erheblich belasten würden.

Was versteht man unter dem Zusatzbeitrag der Krankenkassen?

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens festgelegt, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte übernehmen. Um die Finanzierung ihrer Leistungen flexibel zu gestalten, dürfen Krankenkassen seit 2015 einen variablen Zusatzbeitrag erheben, dessen Höhe individuell festgelegt wird und ebenfalls paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird. Diese Maßnahme sollte den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern.
Derzeit beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen in Deutschland etwa 1,7 Prozent. Prognosen zufolge könnte dieser Durchschnitt auf 2,5 Prozent ansteigen. Einige Krankenkassen planen sogar, ab dem Jahr 2025 Zusatzbeiträge von über drei Prozent zu erheben.

Notwendigkeit des Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Krankenkassen sehen sich gezwungen, den Zusatzbeitrag zu erhöhen, um ihr wachsendes Defizit zu decken. Dieses Defizit resultiert unter anderem aus den steigenden Kosten für medizinische Behandlungen und aus den finanziellen Anforderungen, die durch die geplante Krankenhausreform entstehen. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), weist in einem Podcast darauf hin, dass die finanzielle Lage der Krankenkassen auch durch politische Entscheidungen beeinflusst wurde. Er kritisiert insbesondere die Politik des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU), der während seiner Amtszeit von 2018 bis 2021 Maßnahmen ergriff, um die Beitragssätze künstlich stabil zu halten. Dazu gehörte ein Gesetz, das die Krankenkassen zwang, ihre finanziellen Rücklagen abzubauen. Baas beschreibt dies als kurzfristige Lösung, die dazu führte, dass die Beitragssätze vorübergehend stabil erschienen – ein Vorgehen, das er als irreführend bezeichnet. Mit dem Abbau der Rücklagen stehen viele Krankenkassen nun vor dem Problem, dass keine finanziellen Puffer mehr vorhanden sind, was zu einem ungebremsten Anstieg der Beiträge im folgenden Jahr führen wird.

Wie erfahre ich von den neuen Zusatzbeiträgen?

Die Mitglieder einer Krankenkasse werden schriftlich über Änderungen beim Zusatzbeitrag informiert. Sollte eine Krankenkasse planen, ihre Beiträge zum 1. Januar eines Jahres zu erhöhen, ist sie verpflichtet, diese Änderung bis spätestens zum 31. Dezember des Vorjahres bekannt zu machen. Dies gewährleistet, dass alle Mitglieder rechtzeitig über die neuen Beiträge informiert sind und entsprechend planen können.

Erwartete Mehrkosten durch die Erhöhung der Zusatzbeiträge

Die voraussichtliche Erhöhung der Zusatzbeiträge liegt durchschnittlich bei etwa 0,8 Prozent. Die tatsächliche Höhe der Beitragsanpassung variiert jedoch stark je nach Krankenkasse. Ein Beispiel ist die Knappschaft, die ab 2025 einen Zusatzbeitrag von 4,4 Prozent plant, eine Steigerung von 1,7 Prozentpunkten gegenüber dem aktuellen Satz von 2,7 Prozent. Im Vergleich dazu halten einige Betriebskrankenkassen wie die EY BKK ihren Zusatzbeitrag konstant bei 1,04 Prozent. Die AOK NordWest plant eine Erhöhung ihres Beitrags von 1,89 auf 2,79 Prozent. Große Krankenkassen wie die Barmer, DAK-Gesundheit und AOK Rheinland/Hamburg haben bisher noch keine spezifischen Angaben zu Anpassungen ihrer Zusatzbeiträge gemacht. Mitglieder dieser Kassen sollten daher auf offizielle Ankündigungen achten, um die genauen Mehrkosten abschätzen zu können.

 

Nr. Krankenkasse Veränderung Zusatzbeitrag 2025 Zusatzbeitrag 2024 Zusatzbeitrag 2023
1 AOKBaden Württemberg 1,00 2.60% 1,60% 1,60%
2 AOK Bayern 1,11 2.69% 1,58% 1,58%
3 AOK Bremen/Bremerhaven 1,11 2.49% 1,38% 1,38%
4 AOK Hessen 0,89 2.49% 1,60% 1,60%
5 AOKNiedersachsen 1,20 2.70% 1,50% 1,50%
6 AOK NordWest 0,90 2.79% 1,89% 1,89%
7 AOKNordost 0,00 2,70% 1,90%  
8 AOK PLUS 0,00 1,80% 1,50%  
9 AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 0,67 2.47% 1,80% 1,80%
10 AOK Rheinland/Hamburg 0,00 2,20% 1,80%  
11 AOKSachsen-Anhalt 1,20 2.50% 1,30% 1,00%
12 AkzoNobel BayernBKK 0,00 1,65% 1,55%  
13 AudiBKK 1,40 2.40% 1,00% 1,25%
14 BAHN-BKK 0,00 3.40% 3,40% 1,70%
15 BARMER 0,00 2,19% 1,50%  
16 BIGdirektgesund 1,74 3.39% 1,65% 1,45%
17 BKKMahle 0,00 2,20% 1,40%  
18 BKK ProVita 1,40 2.89% 1,49% 1,49%
19 BKK24 0,00 3.25% 3,25% 1,79%
20 BMWBKK 1,60 2.90% 1,30% 0,30%
21 Bertelsmann BKK 1,10 2.50% 1,40% 1,40%
22 BoschBKK 1,18 2.68% 1,50% 1,50%
23 Continentale BKK 1,13 3.33% 2,20% 1,40%
24 DAK-Gesundheit 0,00 1,70% 1,70%  
25 DIEBERGISCHE Krankenkasse 0,00 1,99% 1,60%  
26 DebekaBKK 0,00 1,69% 1,69%  
27 Diakonie BKK 0,71 3.40% 2,69% 1,60%
28 DieTechniker 1,25 2.45% 1,20% 1,20%
29 DürkoppAdler BKK 2,33 3.88% 1,55% 1,29%
30 energie – BKK 1,39 2.98% 1,59% 1,59%
31 EUREGIOBKK 0,00 1,79% 0,84%  
32 exklusiv BKK 0,40 2.39% 1,99% 1,99%
33 Faber-Castell & Partner BKK 1,08 2.18% 1,10% 1,35%
34 firmus BKK 0,94 1.84% 0,90% 0,90%
35 Freudenberg BKK 0,00   1,50% 1,50%
36 Gildemeister Seidensticker BKK 0,00 3.40% 3,40% 0,90%
37 HEK – Hanseatische Krankenkasse 0,00   1,30% 1,30%
38 HERKULES BKK 0,00 2.39% 2,39% 1,09%
39 Heimat Krankenkasse 0,00 2.50% 2,50% 1,30%
40 hkk Krankenkasse 1,21 2.19% 0,98% 0,98%
41 IKK o DieInnovationskasse 0,00 3.10% 3,10% 1,60%
42 IKK Brandenburg und Berlin 0,00   1,99% 1,77%
43 IKKSüdwest 1,60 3.25% 1,65% 1,65%
44 IKKclassic 1,21 3.40% 2,19% 1,60%
45 IKKgesund plus 1,00 3.39% 2,39% 1,10%
46 KKH – Kaufmännische Krankenkasse 0,50 3.78% 3,28% 1,50%
47 Knappschaft 1,70 4.40% 2,70% 1,60%
48 KronesBKK 0,00   0,90% 0,90%
49 Linde BKK 0,00   1,50% 1,50%
50 Melitta HMR BKK 1,90 3.50% 1,60% 1,40%
51 Mercedes-BenzBKK 0,00   1,70% 1,30%
52 mhplus Krankenkasse 0,00 2.56% 2,56% 1,58%
53 Mobil Krankenkasse 0,00   1,49% 1,49%
54 Novitas BKK 0,00   1,70% 1,54%
55 PFAFFBKK 0,00   1,80% 0,80%
56 Pfalz BKK 0,00 3.90% 3,90% 1,55%
57 pronovaBKK 0,80 3.20% 2,40% 1,70%
58 Public BKK 1,10 2.30% 1,20% 1,50%
59 R+V BKK 1,56 2.96% 1,40% 1,40%
60 SBH BKK 0,00   1,29% 0,98%
61 SBK 1,20 2.90% 1,70% 1,50%
62 SECURVITA Krankenkasse 0,00   2,20% 1,60%
63 SKD BKK 0,99 2.48% 1,49% 1,15%
64 Salus BKK 1,40 2.99% 1,59% 1,59%
65 Scheufelen BKK 0,90 2.75% 1,85% 1,40%
66 Südzucker BKK 0,00   1,10% 1,10%
67 TUI BKK 1,00 2.50% 1,50% 1,50%
68 Technoform BKK 0,99 2.49% 1,50% 1,50%
69 VDNBKK 1,50 3.19% 1,69% 1,50%
70 VIACTIV Krankenkasse 0,00 3.27% 3,27% 1,60%
71 vivida bkk 0,00   2,49% 1,40%
72 VerbundPlus BKK 0,00   1,55% 1,35%
73 WIRTSCHAFT &FINANZEN BKK 1,00 3.99% 2,99% 1,69%
74 WMF BKK 0,85 2.45% 1,60% 1,60%
75 Werra-Meissner BKK 1,59 3.39% 1,80% 1,80%
76 ZF&Partner BKK 1,30 3.40% 2,10% 1,45%
77 mkk • meinekrankenkasse 1,00 3.50% 2,50% 1,80%

 

Optionen für den Krankenkassenwechsel bei Beitragserhöhungen

Versicherte haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Krankenkasse zu wechseln, wenn diese den Zusatzbeitrag erhöht. Bei einer solchen Erhöhung greift ein Sonderkündigungsrecht, das den Versicherten bis zum Ende des Monats, in dem die Beitragserhöhung wirksam wird, zur Verfügung steht. Beispielsweise, wenn eine Krankenkasse die Beiträge zum 1. Januar 2025 erhöht, können Mitglieder bis zum 31. Januar 2025 kündigen.
Zusätzlich zum Sonderkündigungsrecht besteht auch die generelle Möglichkeit eines Krankenkassenwechsels, sofern das Mitglied mindestens zwölf Monate bei der aktuellen Krankenkasse versichert war. In Deutschland gibt es fast 100 gesetzliche Krankenkassen, zwischen denen gewählt werden kann. Für den Wechsel ist lediglich eine Anmeldung bei der neuen Krankenkasse nötig, die dann sämtliche Formalitäten wie die Kündigung bei der alten Kasse und den Wechselvorgang übernimmt.

Möglichkeiten zur Einsparung bei Krankenkassenbeiträgen

Versicherte haben mehrere Optionen, um ihre Krankenkassenbeiträge zu reduzieren, indem sie bestimmte Leistungen aus ihrem Versicherungspaket abwählen. Einige Krankenkassen bieten sogenannte Wahltarife an, bei denen man für den Verzicht auf bestimmte Leistungen finanzielle Vorteile erhält:

  1. Leistungspakete abwählen: Bei der Techniker Krankenkasse (TK) können Versicherte beispielsweise bis zu fünf Leistungspakete abwählen, darunter solche für Schwangerschaft und künstliche Befruchtung, häusliche Krankenpflege, Homöopathie und professionelle Zahnreinigung. Für jede abgewählte Leistung zahlt die TK jährlich 18 Euro zurück.

  2. Geld-zurück-Tarife: Die Barmer bietet ebenfalls verschiedene Tarife an, bei denen Mitglieder Geld zurückbekommen können, wenn sie bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nehmen.

  3. Bonusprogramme: Einige Krankenkassen, wie die AOK Rheinland, belohnen ihre Mitglieder mit einem Bonus oder einer Prämie, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine medizinischen Leistungen wie Medikamentenrezepte oder Krankenhausaufenthalte in Anspruch nehmen. Bei der AOK kann dies bis zu 530 Euro für drei Jahre ohne Leistungsinanspruchnahme betragen.

Diese Wahltarife und Bonusprogramme sind bei den jeweiligen Krankenkassen unter dem Stichwort „Wahltarif“ zu finden. 

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