Vier Phasen, vier grundlegend verschiedene Rahmenbedingungen. Wer ausschließlich Phase eins berücksichtigt, gelangt zwangsläufig zu einem fehlerhaften Ergebnis.
Phase 1: Berufseinstieg und Singlejahre
Eindeutiger Vorteil für die PKV. Junges Eintrittsalter, guter Gesundheitszustand, keine familiären Verpflichtungen. Der Beitrag liegt oft 200 bis 400 Euro unter dem Kassenbeitrag eines Gutverdieners, und die Leistung ist bei einem soliden Tarif merklich besser. Je früher der Einstieg erfolgt, desto länger wird die Alterungsrückstellung aufgebaut. Diese Phase erstreckt sich typischerweise über 5 bis 15 Jahre.
Phase 2: Familienplanung
An diesem Punkt kehrt sich die Kalkulation um, und zwar erheblich. In der gesetzlichen Kasse sind Kinder bis 25 beitragsfrei mitversichert, ebenso der Partner, sofern dessen Einkommen 565 Euro im Monat nicht überschreitet (§ 10 SGB V, Stand 2026). In der PKV benötigt jedes Kind einen eigenen Vertrag, je nach Tarif etwa 200 bis 320 Euro monatlich. Bei zwei Kindern und einem Partner in Elternzeit können so rasch 700 bis 900 Euro zusätzlich entstehen, während der Kassenbeitrag konstant bleibt.
Ein Detail, das häufig übersehen wird: Ist der besserverdienende Elternteil privat versichert und liegt sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, kann das Kind auch dann nicht beitragsfrei in die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Elternteils, wenn dieser Kassenmitglied ist. Wer Kinder plant, muss diese Konstellation vor dem Wechsel durchkalkulieren, nicht danach.
Phase 3: die Jahre zwischen 50 und 67
Das Einkommen erreicht seinen Höhepunkt, damit auch der Kassenbeitrag, der jedoch bei der Beitragsbemessungsgrenze endet. Der PKV-Beitrag ist mittlerweile durch mehrere Anpassungsrunden gegangen. Ob die private Lösung noch kostengünstiger ist, hängt vom Tarif und vom Versicherer ab. Wichtiger als der Preis ist in dieser Phase die Frage, ob dein Tarif noch im Bestand kalkuliert wird oder ob er bereits geschlossen ist und überaltert.
Phase 4: die Rente
Nun kehrt sich die Logik um. In der Krankenversicherung der Rentner zahlst du 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag auf die gesetzliche Rente, die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge fällt der volle Satz an, allerdings erst oberhalb eines Freibetrags von 197,75 Euro monatlich (Stand 2026). Wer freiwillig versichert ist, zahlt dagegen auf sämtliche Einkünfte, auch auf Mieten und Kapitalerträge.
In der PKV bleibt der Beitrag unabhängig vom gesunkenen Einkommen bestehen. Aus 1.100 Euro Beitrag bei 2.400 Euro Nettorente wird eine Belastung, die sich nicht wegdiskutieren lässt. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob der Wechsel eine gute Entscheidung war. Wer die Rentenphase nicht einbezieht, rechnet die eigentliche Frage nicht durch.