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Altersvorsorgedepot: So funktioniert das geförderte ETF-Sparen ab 2027

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Was versteht man unter einem Altersvorsorgedepot?

Nach mehr als zwanzig Jahren erfolgt eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Das zentrale Element bildet das Altersvorsorgedepot. Es führt das bestehende Konzept der staatlich geförderten Riester-Rente fort und verknüpft verbesserte Renditechancen mit einer vereinfachten Förderung. Ende März 2026 wurde die Reform vom Bundestag verabschiedet, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 8. Mai 2026. Finanzunternehmen werden das Altersvorsorgedepot voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 anbieten können.

Mit einem Altersvorsorgedepot haben Sie die Möglichkeit, privat für den Ruhestand anzusparen und dafür eine staatliche Förderung zu erhalten. Die Grundlage bilden staatlich zertifizierte Vorsorgeverträge, die Sie als Depot bei zahlreichen Anbietern eröffnen können. Innerhalb des Depots wird sich voraussichtlich in unterschiedliche Fonds, Anleihen und vergleichbare Wertpapiere investieren lassen. Ob eine Anlage mittels festem Sparplan oder durch unregelmäßige Einzahlungen möglich sein wird, lässt sich erst mit den konkreten Vertragsangeboten am Markt feststellen.

Als kostengünstige Alternative empfiehlt sich ein Sparplan auf einen weltweiten Aktien-ETF, beispielsweise mit monatlicher oder jährlicher Besparung. Ein ETF (Exchange Traded Fund) bildet einen Index ab und ermöglicht eine breit gestreute Investition in Aktien zahlreicher Unternehmen gleichzeitig. Bekannte Beispiele für derartige passive Fonds sind Indizes wie der MSCI All Countries World Index oder der FTSE All-World.

Welche Anbieter stellen Altersvorsorgedepots zur Verfügung und welche Wertpapiere sind zulässig?

Unterschiedliche Unternehmen werden berechtigt sein, Altersvorsorgedepots anzubieten: Banken, Lebensversicherer, Fondsgesellschaften, Depotanbieter und Neobroker. Auch ein staatlich organisiertes Altersvorsorgedepot ist geplant, dessen konkrete Ausgestaltung noch nicht festgelegt wurde. Da es sich um eine neuartige Produktkategorie mit eigenen Anforderungen handelt, müssen die Anbieter die Depots zunächst auf Grundlage des Gesetzes entwickeln oder bestehende Regelungen anpassen.

Erlaubte Anlagen: Zugelassen werden sollen für Kleinanleger handelbare Fonds der Risikokategorie eins bis fünf von insgesamt sieben. Grundlage bildet der Synthetic Risk Reward Indicator (SRRI). Je höher die Kennzahl, desto stärker schwankt der Kurs. Welchen Risikoindikator ein Fonds aufweist, ist im Produktinformationsblatt, auch Fact Sheet genannt, ersichtlich. Zusätzlich werden Anleihen möglich sein, die von EU-Staaten sowie von deutschen Ländern oder Gemeinden emittiert werden.

Nicht erlaubt: Aktien einzelner Unternehmen, Zertifikate, Kryptowährungen sowie andere komplexe oder spekulative Wertpapiere werden im Altersvorsorgedepot ausgeschlossen sein.

Als Versicherung sinnvoll? Auch Versicherer werden ein Altersvorsorgedepot anbieten können. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein echtes Depot: Die Fonds werden in eine fondsgebundene Rentenversicherung eingebettet. Wie bei anderen Lebens- oder Rentenversicherungen entstehen dann Abschlusskosten in Form von Provisionen, dazu jährliche Verwaltungskosten, die bei einem Versicherungsvertrag in der Regel höher ausfallen als bei einem reinen Depot. Im Kern liegt beiden Varianten das Gleiche zugrunde wie bei einem echten Altersvorsorgedepot, und Garantien existieren bei keiner der beiden Varianten. Die Besteuerung wird bei Depot und Versicherungsmantel identisch sein.

Nutzung für eine Immobilie: Ähnlich wie beim bisherigen Wohn-Riester wird sich das Guthaben grundsätzlich auch für die eigene Immobilie verwenden lassen. Eine solche Entnahme gilt nicht als förderschädlich, das heißt, Sie müssten weder Zulagen noch Steuervorteile zurückzahlen. Als Verwendung zählen dabei nicht nur Kauf oder Bau, sondern auch energetische Sanierungen oder ein altersgerechter Umbau. Wichtig: Diese Option ist nicht in jedem Vertrag automatisch enthalten, die Anbieter können selbst darüber entscheiden.

Anbieterwechsel: Innerhalb der Ansparphase wird ein beliebig häufiger Wechsel möglich sein. In den ersten fünf Jahren des Vertrags kann der abgebende Anbieter bis zu 150 Euro verlangen, der aufnehmende Anbieter ebenfalls bis zu 150 Euro. Läuft der Vertrag bereits fünf Jahre oder länger, wird der Wechsel kostenfrei sein. Nichts zahlen müssen Sie außerdem, wenn Sie beim selben Anbieter bleiben und lediglich in ein anderes Produkt wechseln. Zum Vergleich: Beim Übertrag eines klassischen Wertpapierdepots dürfen Anbieter laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az. XI ZR 200/03) keine Gebühren erheben.

Wer hat die Möglichkeit, ein Altersvorsorgedepot zu eröffnen?

Ein Altersvorsorgedepot kann grundsätzlich jeder eröffnen, der noch nicht vollständig in Altersrente ist. Die staatliche Förderung erhält jedoch nicht jeder. Zum förderberechtigten Personenkreis gehören unter anderem:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Selbstständige unter 67 Jahren, die jährlich eine Steuererklärung abgeben
  • Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks
  • Auszubildende, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Landwirtinnen und Landwirte
  • Mini- oder Midi-Jobber und Studierende mit Nebenjob, sofern sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
  • Bundesfreiwillige, freiwillig Wehrdienstleistende und Mitglieder der Künstlersozialkasse
  • Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld, sofern zuvor in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde
  • Frührentner, etwa mit Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente
  • Pflegepersonen eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden pro Woche

Auch während der Elternzeit oder beim Bezug von Krankengeld oder Übergangsgeld ist eine Förderung möglich.

Nicht förderberechtigt sind unter anderem Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, sowie Personen ohne eigenes förderfähiges Einkommen wie klassische Hausfrauen oder Hausmänner.

Mittelbare Förderung: Wenn Sie mit einer förderberechtigten Person verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, können Sie mittelbar förderfähig sein. Eine Förderung ist dann auch möglich, wenn Sie selbst nicht zum unmittelbar berechtigten Personenkreis gehören.

Förderung im Ausland: Künftig wird auch die Altersvorsorge von Menschen gefördert, die nicht in Deutschland leben. Voraussetzung ist eine Pflichtmitgliedschaft im gesetzlichen Rentensystem des jeweiligen Landes sowie eine unbeschränkte oder fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung innerhalb der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Regelung gilt ab 2028 für alle EU-Staaten sowie für Länder mit vergleichbarem Rentensystem, und zwar sowohl für neue Verträge als auch für bestehende Riester-Verträge.

Welche Höhe hat die Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Die maximale Grundzulage soll 540 Euro im Jahr betragen. Wie viel Förderung tatsächlich gewährt wird, ist davon abhängig, welcher Betrag eingezahlt wird und wie hoch die Steuerlast ausfällt. Für Eltern werden Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind zusätzlich gewährt.

Das Grundprinzip: Es wird Geld in ein Altersvorsorgeprodukt eingezahlt, beispielsweise über einen ETF-Sparplan, und der Staat leistet dabei Unterstützung. Dies erfolgt auf drei mögliche Weisen:

  • Zulagen: Diese fließen unmittelbar in das Depot.
  • Steuerersparnis: Die Einzahlungen werden in der Steuererklärung geltend gemacht.
  • Kombination: In bestimmten Fällen wirken beide Förderwege zusammen.

Aufbau der Grundzulage: Die Zulagen werden jährlich gezahlt und orientieren sich an der jährlichen Einzahlung.

  • Für Einzahlungen bis 360 Euro werden 50 Cent je eingezahltem Euro gewährt, somit maximal 180 Euro pro Jahr.
  • Für jeden weiteren Euro bis maximal 1.800 Euro werden 25 Cent gezahlt, also zusätzlich bis zu 360 Euro jährlich.
  • Die maximale Grundzulage beläuft sich damit auf 540 Euro pro Jahr.

Die Höchstgrenze für förderfähige Einzahlungen liegt bei 1.800 Euro pro Jahr, der Mindestbeitrag bei 120 Euro jährlich, also zehn Euro pro Monat. Junge Menschen, die vor dem 25. Geburtstag mit dem Altersvorsorgedepot beginnen, sollen als zusätzlichen Anreiz einmalig 200 Euro erhalten.

Kinderzulage: Eltern wird zusätzlich zur Grundzulage eine Kinderzulage gewährt. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das dem Vertrag zugeordnet ist, wird je eingezahltem Euro ein Euro vom Staat hinzugefügt, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Wer 25 Euro monatlich einzahlt, schöpft die Kinderzulage bereits vollständig aus.

Ein Beispiel: Wer in einem Jahr 360 Euro einzahlt, also 30 Euro pro Monat, erhält 180 Euro Grundzulage. Bei einem Kind werden 300 Euro Kinderzulage hinzugefügt. Das ergibt 480 Euro Zulage, sodass insgesamt 840 Euro in den Vertrag fließen.

Förderquoten im Vergleich: Wie stark die Förderung wirkt, zeigt das Verhältnis von Zulage zu eigener Einzahlung.

  • 120 Euro Einzahlung, zwei Kinder: 60 Euro Grundzulage plus 240 Euro Kinderzulage ergeben 300 Euro Zulagen, insgesamt 420 Euro im Depot und eine Förderquote von 250 Prozent.
  • 360 Euro Einzahlung, ein Kind: 180 Euro Grundzulage plus 300 Euro Kinderzulage ergeben 480 Euro Zulagen, insgesamt 840 Euro im Depot und eine Förderquote von 134 Prozent.
  • 1.800 Euro Einzahlung, kinderlos: 540 Euro Grundzulage, insgesamt 2.340 Euro im Depot und eine Förderquote von 30 Prozent.

Wer mehr einzahlt, verfügt später über mehr Kapital, das eine Rendite erwirtschaften kann. Aber auch bei kleineren Beiträgen sorgt die hohe Zulagenquote dafür, dass deutlich mehr Geld in den Vertrag fließt als beim Anlegen ohne Förderung.

Steuerliche Förderung: In der Steuererklärung wird angegeben, wie viel im Vorjahr in den Vertrag geflossen ist, also Einzahlungen plus erhaltene Zulagen. Wer beispielsweise 1.800 Euro einzahlt und 540 Euro Zulage erhält, kann 2.340 Euro ansetzen. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 33 Prozent ergäbe sich eine theoretische Steuererstattung von etwa 770 Euro. Anschließend prüft das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob die Zulagen oder die Steuererstattung vorteilhafter sind.

Was versteht man unter einem Standarddepot?

Das Standarddepot stellt eine Basisvariante des Altersvorsorgedepots dar. Jeder Anbieter ist verpflichtet, zusätzlich ein solches Standarddepot bereitzustellen oder mittels einer Kooperation auf das Standarddepot eines Partners hinzuweisen. Es richtet sich insbesondere an Einsteiger, die sich Anlageentscheidungen noch nicht eigenständig zutrauen. Um einen guten Vergleich der Angebote zu ermöglichen, gelten strenge Vorgaben für die Gestaltung.

Anlage im Standarddepot: Es enthält zwei vorausgewählte Fonds. Einer davon muss risikoarm sein und gemäß SRRI in Risikoklasse 1 oder 2 eingeordnet werden, der andere etwas chancenorientierter in Klasse 3, 4 oder 5. ETFs auf den MSCI All Countries World Index werden beispielsweise in Klasse 4 eingestuft. Die Aufteilung erfolgt durch den Anbieter, Sie können sie jedoch anpassen. Darüber hinaus existieren Vorgaben, wie das Guthaben ab einem bestimmten Zeitpunkt vor dem geplanten Rentenbeginn umgeschichtet werden muss, wobei Sie auch hier Mitspracherecht haben.

Kosten: Die Effektivkosten des Standarddepots dürfen maximal ein Prozent jährlich betragen. Im Vergleich zu kostenfreien Depots und preisgünstigen ETF-Sparplänen ist dies allerdings verhältnismäßig kostspielig. Entscheidend wird sein, zu welchem tatsächlichen Preis die Anbieter das Standarddepot anbieten werden. Darüber hinaus soll es vollständig digital und ohne Beratung abschließbar sein.

Staatliches Standarddepot: Neben den privaten Angeboten ist ebenfalls ein staatlich organisiertes Altersvorsorgedepot vorgesehen. Es soll eine kostengünstige und unkomplizierte Standardlösung für Unentschlossene und Unerfahrene darstellen, wobei dieselben Regelungen wie für private Anbieter Anwendung finden. Die konkrete Ausgestaltung steht noch aus.

Welche Vor- und Nachteile bietet das Altersvorsorgedepot?

Im Vergleich zu einem normalen Wertpapierdepot weist das Altersvorsorgedepot zwei Nachteile und vier Vorteile auf.

Die Nachteile:

  • Geringere Flexibilität: Im Gegensatz zu einem normalen Depot, bei dem Sie sich jederzeit Geld auszahlen lassen können, besteht hier eine Bindung wie bei Riester. Eine Auszahlung vor Vollendung des 65. Lebensjahres würde die Förderung gefährden. In einem solchen Fall müssten Sie erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückerstatten. Die aus der Anlage der Zulagen erzielten Gewinne dürften Sie jedoch behalten.
  • Beschränkte Anlageauswahl: Während im klassischen Depot nahezu jedes verfügbare Wertpapier erworben werden kann, sind die zulässigen Anlagen im Altersvorsorgedepot eingeschränkt.

Die Vorteile:

  • Keine Steuern in der Ansparphase: Während der Laufzeit fällt keine Steuer auf die Vorabpauschale an. Dadurch verbleibt mehr Kapital im Depot und kann sich bei gleicher Rendite und gleichen Kosten besser entwickeln als in einem normalen Depot.
  • Mehr Rendite durch die Zulage: Die staatlichen Zulagen erhöhen den Depotwert. Bei positiver Rendite steigt dadurch der Gewinn, und der Vorteil wächst durch den Zinseszinseffekt über die Jahre hinweg weiter an.
  • Steuerfreies Umschichten: Wer Guthaben von einem Fonds in einen anderen umschichtet, zahlt im normalen Depot Steuern auf erzielte Gewinne. Im Altersvorsorgedepot entfällt dies. Besonders in den letzten Jahren vor Eintritt in den Ruhestand kann dies mehrere Tausend Euro einsparen, beispielsweise beim Umschichten in einen schwankungsärmeren Geldmarktfonds.
  • Steuerfreies Rebalancing: Wer mehrere Fonds hält, kann deren Gewichtung in der Ansparphase steuerfrei wiederherstellen, also Anteile eines gut gelaufenen Fonds veräußern und dafür schwächer gelaufene nachkaufen.

Ein Rechenbeispiel: Wer 40 Jahre lang jährlich 1.800 Euro einzahlt, bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent, einem Basiszins für die Vorabpauschale von 3,2 Prozent, einer Rendite von sechs Prozent und Effektivkosten von 0,2 Prozent pro Jahr, erhält nach Steuern rund 269.000 Euro netto aus dem Altersvorsorgedepot. Dies entspricht etwa 48.000 Euro oder 22 Prozent mehr als bei einem normalen ETF-Depot.

Welchen Betrag können Sie einzahlen und wie gestaltet sich die Auszahlungsphase?

Neben der Obergrenze für die förderfähigen Einzahlungen ist ein allgemeiner Höchstbetrag pro Vertrag vorgesehen: 6.840 Euro jährlich. Über die geförderten 1.800 Euro hinaus können somit weitere 5.040 Euro eingezahlt werden.

Ist mehr als 1.800 Euro sinnvoll? Es kann durchaus vorteilhaft sein, mehr als die förderfähigen 1.800 Euro einzuzahlen. Der Vorteil, dass während der Vertragslaufzeit keine Steuer auf die Vorabpauschale anfällt, besteht unabhängig von der Förderung und gilt daher auch für Einzahlungen zwischen 1.801 und 6.840 Euro.

Mehrere Verträge: Mit einem zweiten Vertrag könnten weitere 6.840 Euro zu denselben Konditionen eingezahlt werden, insgesamt also 13.680 Euro jährlich. Mehr als zwei Verträge pro Person sind nicht zulässig. Wichtig: Ein zweiter Vertrag erhöht die Förderung nicht. Diese wird nur auf die ersten 1.800 Euro pro Jahr gewährt, unabhängig davon, ob diese auf einen oder zwei Verträge aufgeteilt werden.

Die Auszahlphase: Für die Auszahlung stehen zwei Grundvarianten zur Auswahl: ein Auszahlplan bis zum Alter von mindestens 85 Jahren oder eine lebenslange Rente. In beiden Fällen erhalten Sie monatliche Zahlungen. Der Übergang in die Auszahlphase soll zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr möglich sein, bei früherem Bezug einer gesetzlichen Rente oder Pension auch früher. In allen Varianten können zu Beginn 30 Prozent des angesparten Vermögens auf einmal entnommen werden, die sogenannte Teilkapitalisierung. Diese Einmalzahlung müssen Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz als Einkommen versteuern. Haben Sie im selben Jahr noch gearbeitet, ist es meist günstiger, die Auszahlung auf den 1. Januar des Folgejahres zu legen, damit Arbeitslohn und Einmalzahlung nicht im gleichen Jahr zusammentreffen.

Auszahlplan bis 85: Sie erhalten monatliche Zahlungen, mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Da das Guthaben weiterhin angelegt bleibt, kann die Auszahlung steigen oder sinken. Für die erste Berechnung werden je nach Wunsch 80 bis 100 Prozent des Depotwerts zum Zeitpunkt des Übergangs herangezogen, abzüglich einer eventuellen Teilkapitalisierung. Der Rest wird durch die verbleibenden Monate bis zum Alter von 85 Jahren geteilt. Da sich der Depotwert verändert, wird die Berechnung regelmäßig wiederholt, mindestens alle drei Jahre. Verbleibt am Ende noch Guthaben, wird es auf einmal ausgezahlt.

Ein Beispiel: Bei einem Depotwert von 200.000 Euro mit 65 Jahren und einer Teilkapitalisierung von rund 60.000 Euro werden 80 Prozent der verbleibenden 140.000 Euro auf 240 Monate verteilt. Bei angenommenen drei Prozent Verzinsung und 0,5 Prozent Kosten pro Jahr ergibt das zunächst rund 470 Euro brutto monatlich. Da mit jedem Stichtag weniger Monate verbleiben und das Kapital weiter wächst, steigt die Auszahlung in diesem Beispiel über die Jahre auf zuletzt rund 1.420 Euro. Wichtig: Bleibt das Kapital am Kapitalmarkt angelegt, unterliegt es Schwankungen. Ein gleichmäßiges Wachstum wie im Beispiel ist nicht garantiert.

Lebenslange Rente: Hier enden die Zahlungen nicht mit 85, sondern laufen bis zum Lebensende. Grundlage ist ebenfalls der Depotwert, allerdings kalkuliert der Anbieter mit einer sehr hohen Lebenserwartung. Über den sogenannten Rentenfaktor wird das Guthaben in eine monatliche Rente umgerechnet. Der Rentenfaktor ist je Vertrag individuell und gibt an, wie viel Rente pro 10.000 Euro Depotwert gezahlt wird. Bei 210.000 Euro verbleibendem Guthaben ergibt ein Rentenfaktor von 35 rund 735 Euro Bruttorente pro Monat, ein Faktor von 30 rund 630 Euro und ein Faktor von 25 rund 525 Euro zu Beginn.

Welche Variante ist passend? Das hängt stark von den konkreten Produkten ab, vor allem von Rentenfaktor, Rendite und Kosten im Ruhestand, sowie von persönlichen Präferenzen und dem Gesundheitszustand. Bei der lebenslangen Rente soll optional eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren wählbar sein: Gegen eine etwas niedrigere Rente wird die Zahlung für diesen Zeitraum garantiert, auch im Todesfall, und geht dann an die Hinterbliebenen. Da Anbieter auch spezielle Produkte ausschließlich für die Auszahlphase anbieten dürfen, kann sich ein Anbietervergleich vor dem Übergang lohnen.

Besteuerung der Auszahlung und Wechsel aus einem Riester-Vertrag

Wie Sie die monatlichen Auszahlungen versteuern, hängt nicht von der Auszahlform ab, sondern davon, aus welchen Einzahlungen die Erträge resultieren. Haben Sie jährlich maximal 1.800 Euro eingezahlt, setzt sich das Guthaben aus förderfähigen Beiträgen, staatlichen Zulagen und den daraus resultierenden Erträgen zusammen. Die monatlichen Auszahlungen versteuern Sie dann mit Ihrem individuellen Steuersatz.

  • Ertragsanteilsbesteuerung: Für den Anteil, der aus zusätzlichen Einzahlungen über 1.800 Euro resultiert, gilt bei monatlicher Auszahlung die Ertragsanteilsbesteuerung. Entscheidend ist Ihr Alter beim Eintritt in die Auszahlphase. Mit 65 Jahren sind beispielsweise 18 Prozent der Erträge aus diesem Anteil zu versteuern, mit 67 Jahren 17 Prozent. Dieser Prozentsatz bleibt während der gesamten Auszahlphase konstant.
  • Halbeinkünfteverfahren: Lassen Sie sich das aus zusätzlichen Einzahlungen gebildete Guthaben auf einmal auszahlen und lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre, wird die Hälfte der so entstandenen Erträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
  • Abgeltungssteuer: Lief der Vertrag kürzer als zwölf Jahre, fällt auf die Erträge aus Einzahlungen oberhalb von 1.800 Euro pro Jahr Abgeltungssteuer an, also 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Einmalauszahlung wird dann wie eine Entnahme aus einem klassischen Depot behandelt.

Wechsel aus einem Riester-Vertrag: Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, soll in das neue Fördersystem wechseln können. Der Wechsel erfolgt nicht automatisch, ein formloses Schreiben an den bisherigen Anbieter soll ausreichen. Ob sich dieser Schritt lohnt, hängt von den Kosten und der Ausgestaltung der neuen Produkte sowie von den Konditionen und der bisherigen Entwicklung des bestehenden Vertrags ab.

Für wen lohnt sich der Wechsel eher nicht? Geringverdienende mit mehreren kindergeldberechtigten Kindern profitieren im neuen System häufig weniger. Ein Beispiel: Ein alleinerziehender Vater mit 20.000 Euro Bruttoeinkommen und zwei nach 2008 geborenen Kindern zahlt in beiden Systemen den Mindestbeitrag. Im alten System sind das 60 Euro pro Jahr, im neuen 120 Euro. An Zulagen erhielte er im alten System 175 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage, insgesamt 775 Euro, im neuen System dagegen nur 60 Euro plus 240 Euro, also 300 Euro. Damit fließen im alten System 835 Euro pro Jahr in den Vertrag, im neuen nur 420 Euro. Die Förderquote läge bei 1.292 Prozent gegenüber 250 Prozent. Er müsste im neuen System doppelt so viel einzahlen und hätte am Jahresende dennoch nur etwa die Hälfte im Vertrag.

Lohnt sich 2026 noch ein neuer Riester-Vertrag? Ab 2027 lässt sich kein neuer Vertrag im alten Fördersystem mehr abschließen. Für Menschen mit eher geringem Einkommen und mehreren Kindern kann es sich daher lohnen, noch 2026 einen günstigen Riester-Fondssparplan mit den bisherigen Förderbedingungen abzuschließen, da die staatliche Förderung bei kleinen Beiträgen den größeren Hebel darstellt.

Wechsel in die Auszahlphase: Aktuell muss der Anbieter mit einem Teil des Riester-Guthabens eine Rentenversicherung erwerben, aus der ab dem Alter von 85 Jahren gezahlt wird. Dadurch entstehen erneut Abschluss- und Verwaltungskosten. Nach der Reform muss ein Auszahlplan nur bis 85 laufen, eine zusätzliche Rentenversicherung ist nicht mehr erforderlich. Wer den Ruhestand auch ohne die Riester-Rente bestreiten kann, fährt daher oft besser, wenn er mit dem Übergang bis nach der Reform wartet. Wer bereits in der Auszahlphase ist, kann nicht mehr ins neue System wechseln.

Was Sie schon jetzt tun können: Wer bislang keine private Altersvorsorge hat, sollte nicht auf die Reform warten, sondern frühzeitig mit dem Vermögensaufbau beginnen, etwa über einen ETF-Sparplan. Jeder Monat, in dem Ihr Geld angelegt ist, zählt für den langfristigen Zinseszinseffekt.

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Häufige Fragen

Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 ist es Finanzunternehmen gestattet, Altersvorsorgedepots bereitzustellen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden im Jahr 2026 verabschiedet, wobei der Bundestag Ende März 2026 seine Zustimmung erteilte und der Bundesrat am 8. Mai 2026 folgte.

Das Altersvorsorgedepot stellt eine Weiterentwicklung von Riester dar und bietet höhere Renditechancen durch Fonds und ETFs sowie eine vereinfachte Förderung. Im Unterschied zu vielen klassischen Riester-Produkten existiert keine Beitragsgarantie. Darüber hinaus entfällt während der Ansparphase die Steuer auf die Vorabpauschale, und Umschichtungen innerhalb des Depots bleiben steuerfrei.

Zulässig sind Fonds der Risikokategorie eins bis fünf von sieben gemäß dem SRRI sowie Anleihen von EU-Staaten, deutschen Bundesländern und Kommunen. Unzulässig sind Aktien einzelner Gesellschaften, Zertifikate, Kryptowährungen und sonstige komplexe oder spekulative Wertpapiere.

Die Grundzulage liegt bei bis zu 540 Euro jährlich, hinzu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Junge Menschen, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres beginnen, bekommen einmalig 200 Euro. Die exakte Höhe ist abhängig von Ihrer Einzahlung sowie Ihrer Steuerlast, wobei das Finanzamt automatisch überprüft, ob Zulagen oder Steuerersparnis vorteilhafter sind.

Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 120 Euro, was monatlich zehn Euro entspricht. Gefördert werden Einzahlungen von bis zu 1.800 Euro im Jahr. Insgesamt können pro Vertrag maximal 6.840 Euro eingezahlt werden, bei zwei Verträgen sind es bis zu 13.680 Euro. Mehr als zwei Verträge je Person sind nicht zulässig.

Im Prinzip ist dies möglich, vorausgesetzt der entsprechende Vertrag sieht diese Möglichkeit vor. Infrage kommen dabei Kauf, Bau, energetische Sanierung oder ein altersgerechter Umbau. Eine derartige Entnahme wird nicht als förderschädlich eingestuft, sodass Zulagen und Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden müssen.

Innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre ist es dem abgebenden sowie dem aufnehmenden Anbieter gestattet, jeweils bis zu 150 Euro zu berechnen. Nach Ablauf von fünf Jahren soll der Anbieterwechsel gebührenfrei erfolgen. Gebührenfrei ist ebenfalls ein Produktwechsel bei demselben Anbieter.

Es besteht die Möglichkeit, zwischen einem Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr oder einer lebenslangen Rente zu wählen, wobei die Zahlungen jeweils monatlich erfolgen. Zu Beginn können 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalbetrag entnommen werden. Der Übergang ist üblicherweise im Alter zwischen 65 und 70 Jahren vorgesehen, bei vorzeitigem Renteneintritt auch entsprechend früher.

Auszahlungen aus geförderten Einzahlungen bis zu 1.800 Euro jährlich unterliegen der Versteuerung nach dem individuellen Steuersatz. Bei Einzahlungen, die diesen Betrag übersteigen, kommt abhängig von der Auszahlungsart entweder die Ertragsanteilsbesteuerung, das Halbeinkünfteverfahren bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren oder bei kürzerer Laufzeit die Abgeltungssteuer zur Anwendung.

Eine übereilte Kündigung erweist sich in der Regel als nicht zweckmäßig. Ein Übergang ins Altersvorsorgedepot ist nicht für jeden vorteilhaft, insbesondere Personen mit geringem Einkommen und mehreren Kindern profitieren häufig stärker vom bisherigen System. Der Übergang erfolgt nicht von selbst und kann formlos beim Anbieter beantragt werden. Wer sich in Rentennähe befindet, sollte abwägen, ob das Abwarten der Reform sinnvoll ist, da die Auszahlphase erheblich flexibler gestaltet wird.