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Nach dem Entwurf zur Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für 2026 werden sowohl die Beitragsbemessungs- als auch die Versicherungspflichtgrenze erneut deutlich angehoben. Das bedeutet: Für viele freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen die Kosten, und der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird schwieriger.
Ab dem Jahr 2026 müssen Angestellte ein deutlich höheres Einkommen erzielen, um zwischen GKV und PKV frei wählen zu können. Konkret sieht der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 73.800 Euro (2025) auf 77.400 Euro anzuheben – ein Plus von 4,9 Prozent.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr automatisch der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen und in eine private Krankenversicherung wechseln können. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist sie auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt.
Die Bundesregierung passt diese Rechengrößen jedes Jahr an die Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland an. Der aktuelle Entwurf muss noch offiziell beschlossen werden.
Mit der erneuten Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wird der Kreis derjenigen Arbeitnehmer kleiner, die überhaupt die Option haben, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Seit 2013 ist diese Einkommensgrenze um mehr als 48 Prozent gestiegen: von damals 52.200 Euro auf künftig 77.400 Euro im Jahr 2026. Anders ausgedrückt: Ab dem kommenden Jahr müssen Arbeitnehmer rund 2.100 Euro monatlich mehr verdienen als noch 2013, um die PKV wählen zu können.
Früher war die Hürde deutlich niedriger. Bis Ende 2002 waren die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) identisch. Erst mit der Reform der rot-grünen Bundesregierung zum Jahreswechsel 2002/2003 wurden beide Größen voneinander getrennt – und die Versicherungspflichtgrenze im Verhältnis stärker angehoben. Damit verfolgte die Politik bewusst das Ziel, die Zahl der Beschäftigten mit freier Wahl zwischen GKV und PKV einzuschränken. Die Entscheidungsmöglichkeiten wurden also deutlich begrenzt.
Mit der deutlichen Anhebung der Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2003 hat die Politik die Wahlmöglichkeiten der Versicherten spürbar eingeschränkt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben seither in der Regel deutlich länger in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Darunter leidet auch der bislang gut funktionierende Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Ab dem Jahr 2026 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung eine neue Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro jährlich. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 5.812,50 Euro. Zum Vergleich: 2025 liegt die Grenze noch bei 66.150 Euro pro Jahr bzw. 5.512,50 Euro im Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
Kritik an der Anhebung kommt aus Wissenschaft und Politik. Bereits 2023 stellte das Forschungsinstitut ZEW im Handelsblatt fest, dass die steigenden Sozialabgaben vor allem die Mittelschicht und deren Arbeitgeber belasten. Auch das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) teilt diese Einschätzung: „Die Erhöhungen sind zwar gesetzlich vorgesehen und absehbar“, so IW-Steuerökonom Tobias Hentze, „doch sie treffen insbesondere Teile der Mittelschicht und mindern langfristig die Arbeitsanreize.“
Noch schärfer äußerte sich CDU-Mittelstandschefin Gitta Connemann: Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sei für den Wirtschaftsstandort Deutschland „fatal“ und treffe den Mittelstand „ins Mark“.
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