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Grunderwerbsteuer clever reduzieren

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Grunderwerbsteuer clever reduzieren – durch getrennte Abrechnung von Grundstück und Gebäude

Wer ein Eigenheim kauft, erfüllt sich oft einen lang gehegten Traum. Doch dieser Schritt bringt nicht nur Freude, sondern auch erhebliche Kosten mit sich. Neben dem Kaufpreis für Haus und Grundstück fallen weitere Ausgaben an, die auf den ersten Blick nicht immer sichtbar sind. Eine dieser Zusatzkosten ist die Grunderwerbsteuer. Je nach Bundesland kann sie bis zu 6,5 % des Kaufpreises betragen – und damit schnell mehrere zehntausend Euro ausmachen.
Was viele Käuferinnen und Käufer nicht wissen: Mit einer geschickten Vertragsgestaltung lässt sich die Steuerlast deutlich senken. Der entscheidende Kniff: Grundstück und Gebäude klar voneinander trennen. Wird dies richtig umgesetzt, fällt die Grunderwerbsteuer nur noch auf den Wert des Grundstücks – und Sie sparen bares Geld.

Warum die Grunderwerbsteuer so ins Gewicht fällt

Die Grunderwerbsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer, die immer dann fällig wird, wenn ein Grundstück den Besitzer wechselt. Grundlage für die Berechnung ist normalerweise der gesamte Kaufpreis – also Grundstück plus darauf befindliches Gebäude.

Gerade in Regionen mit hohen Immobilienpreisen, etwa in Ballungszentren oder Universitätsstädten, kann die Steuer daher schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.

Beispielrechnung:

  • Kaufpreis für Grundstück und Haus: 600.000 €

  • Grunderwerbsteuer in Hessen: 6 %

  • Steuerlast: 36.000 €

Diese Summe muss häufig aus Eigenmitteln aufgebracht werden, da Banken die Grunderwerbsteuer in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren.

Der rechtliche Ansatz: Grundstück und Bau getrennt behandeln

Die gute Nachricht: Das Gesetz lässt Spielräume. Laut ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist es zulässig, Grundstück und Gebäude steuerlich getrennt zu behandeln – unter bestimmten Voraussetzungen.

Wie es funktioniert:

  • Die Grunderwerbsteuer fällt nur auf den Kaufpreis des Grundstücks an.

  • Der Preis für das Gebäude wird nicht berücksichtigt, wenn zwischen Grundstückskauf und Hausbau kein rechtlicher Zusammenhang besteht.

Typische Fälle, in denen die Trennung möglich ist

  • Unbebautes Grundstück: Das Grundstück wird zuerst gekauft, das Haus anschließend separat errichtet.

  • Unabhängiger Bauvertrag: Verkäufer und Bauunternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich getrennt; es besteht kein Zwang, Bauvertrag und Grundstückskauf zusammen abzuschließen.

  • Getrennte Verträge: Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag sind sauber voneinander getrennt, ohne direkte Verknüpfung.

  • Freiheit bei der Wahl des Bauunternehmens: Der Käufer entscheidet selbst, welches Bauunternehmen er beauftragt, unabhängig vom Verkäufer.

So hoch kann die Steuerersparnis sein

Ein konkretes Beispiel zeigt, wie viel Geld durch die Trennung eingespart werden kann:

  • Grundstückspreis: 200.000 €
  • Baukosten für das Haus: 400.000 €
  • Gesamtkosten: 600.000 €

Fall 1 – keine Trennung:

  • Grunderwerbsteuer auf Gesamtkaufpreis: 600.000 € × 6 % = 36.000 €

Fall 2 – mit Trennung:

  • Grunderwerbsteuer nur auf Grundstück: 200.000 € × 6 % = 12.000 €

Ersparnis: 24.000 € – genug, um zum Beispiel Küche, Gartengestaltung oder andere Ausstattungswünsche zu finanzieren.

Voraussetzungen für die Anerkennung durch das Finanzamt

So attraktiv die Steuerersparnis ist – Finanzämter prüfen solche Gestaltungen sehr genau. Damit die getrennte Abrechnung von Grundstück und Gebäude anerkannt wird, sollten Käufer unbedingt folgende Punkte beachten:

  1. Dokumentation der Trennung
    Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag müssen rechtlich und wirtschaftlich klar getrennt sein. Es dürfen keine Klauseln enthalten sein, die eine direkte Verbindung zwischen beiden Geschäften herstellen.

  2. Zeitlicher Ablauf
    Der Bauvertrag sollte nicht gleichzeitig mit dem Grundstückskauf abgeschlossen werden, um den Eindruck eines einheitlichen Geschäfts zu vermeiden.

  3. Freiheit bei der Bauauswahl
    Der Käufer muss frei entscheiden können, welches Bauunternehmen er beauftragt. Vorgaben des Grundstücksverkäufers dürfen nicht bestehen.

  4. Marktgerechte Preise
    Die vereinbarten Preise für Grundstück und Gebäude müssen realistisch und marktüblich sein. Überhöhte oder zu niedrige Preise könnten vom Finanzamt beanstandet werden.

  5. Nachweis der Selbstständigkeit
    Verkäufer und Bauunternehmen dürfen wirtschaftlich und rechtlich nicht verbunden sein. Nur so kann das Finanzamt die Trennung anerkennen.

Fazit: Clever planen lohnt sich

Die Grunderwerbsteuer kann in Deutschland schnell zu einem beträchtlichen Posten werden – besonders in teuren Lagen. Wer den Kauf von Grundstück und Gebäude strategisch trennt, kann die Steuerlast deutlich reduzieren und mehrere zehntausend Euro sparen.

Dabei gilt: Eine sorgfältige Planung und fachkundige Beratung sind entscheidend. Immobilienkäufer sollten sich unbedingt frühzeitig mit Experten, wie Steuerberatern oder auf Immobilienrecht spezialisierten Anwälten, abstimmen. So lassen sich Fallstricke vermeiden und die Steuerersparnis rechtssicher realisieren.

Kurz gesagt: Wer klug vorgeht, zahlt die Grunderwerbsteuer nur dort, wo sie wirklich fällig ist – und hat mehr Geld für das eigene Zuhause.

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