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Betriebliche Altersvorsorge

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Die Funktionsweise der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ermöglicht dir nicht nur eine finanzielle Absicherung für die Zukunft, sondern auch staatliche Unterstützung. Durch betriebliche Vorsorgemaßnahmen wie Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds kannst du von steuerlichen und sozialabgabenrechtlichen Vergünstigungen profitieren. Bist du unsicher, ob deine gesetzliche Rente im Ruhestand ausreicht, um deinen Lebensstandard zu sichern? Die betriebliche Altersvorsorge bietet dir zusätzliche finanzielle Vorsorge für das Alter. Viele Arbeitgeber bieten mittlerweile freiwillige bAV-Leistungen für ihre Mitarbeiter an. Seit dem 01.01.2019 ist der Arbeitgeber außerdem verpflichtet, 15 % des Eigenanteils des Arbeitnehmers in den Vertrag einzuzahlen. Selbst wenn dein Arbeitgeber nicht daran teilnimmt, kannst du dennoch von den Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge profitieren. Als Arbeitnehmer hast du das Recht auf eine bAV durch Entgeltumwandlung, bei der du Teile deines Gehalts in Beiträge zur bAV umwandelst. Dadurch ergeben sich zahlreiche weitere Vorteile für dich. In der Regel unterstützt der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge über den verpflichtenden Anteil von 15 % hinaus. Dadurch wird die bAV noch effektiver und lohnenswerter für dich. Im Rentenalter musst du die Leistungen zwar versteuern, dies geschieht jedoch in der Regel mit einem niedrigeren Steuersatz als während deiner aktiven Berufsjahre. Zudem hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz weitere Vorteile für Arbeitnehmer eingeführt. Im Rentenalter müssen erst Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge ab einem Betrag von 164,50 € (2021) bei der gesetzlichen Krankenversicherung angegeben werden. Einkünfte bis zu dieser Grenze sind von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen befreit.

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Warum ist es ratsam, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen?

Die Vorzüge einer betrieblichen Altersvorsorge im Überblick:
  • Eine garantierte lebenslange Rente: Mit einer bAV stärkst du deine Altersvorsorge und erhältst eine lebenslange Rentenzahlung. Bei Bedarf ist auch eine einmalige Kapitalauszahlung möglich.
  • Die Absicherung deiner Familie: Du hast die Möglichkeit, im Todesfall deine Familienangehörigen finanziell abzusichern und ihnen somit eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zu bieten.
  • Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben: Die Beiträge zur bAV sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 Prozent sozialversicherungsfrei. Dadurch kannst du Steuern und Sozialabgaben einsparen.
  • Erst bei Rentenzahlung Steuern zahlen: Die Auszahlungen im Rentenalter werden zwar besteuert, jedoch sind die Steuersätze in der Regel günstiger als während deiner Erwerbstätigkeit.
  • Zusätzlicher Schutz bei Berufsunfähigkeit: Du hast die Möglichkeit, deine Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern und somit finanzielle Unterstützung bei Berufsunfähigkeit zu erhalten.
  • Kontinuität bei Arbeitgeberwechsel: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kannst du den bestehenden Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge mitnehmen oder ihn durch eigene Beiträge weiterführen. Dadurch bleibt deine Altersvorsorge ununterbrochen bestehen.
  • Keine Anrechnung auf Hartz IV: Im Falle von Arbeitslosigkeit sind die Anwartschaften deiner betrieblichen Altersvorsorge vor einer Anrechnung gemäß den Hartz-IV-Gesetzen geschützt. Somit bleibt dir bis dahin angespartes Kapital erhalten.
Unsere kompetenten Versicherungsmakler stehen dir gerne zur Verfügung, um dir weitere Informationen zu den Vorteilen einer betrieblichen Altersvorsorge zu geben und dich individuell zu beraten.

Häufige Fragen (FAQ)

Die betriebliche Altersvorsorge umfasst verschiedene finanzielle Leistungen, die dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für die Altersversorgung angeboten werden können. Dazu gehören beispielsweise eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds.

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der in die Rentenversicherung einzahlt, hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags oder der Beschäftigungsart.

Mit der Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge investieren. Die umgewandelte Vergütung wird dabei für die Altersvorsorge genutzt.
Mithilfe der Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge sparen. Zusätzlich haben Arbeitgeber die Möglichkeit, zusätzliche Beträge in den Vertrag einzuzahlen, wobei diese Beiträge im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt sind.
Es gibt diverse Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge, wie beispielsweise die Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Die Auswahl der bevorzugten Form obliegt dem Arbeitgeber.
Es kann sich lohnen, die betriebliche Altersvorsorge in Betracht zu ziehen, vor allem, wenn der Arbeitgeber Beiträge zur Altersvorsorge leistet. Dabei ist es von großer Bedeutung, die Konditionen und Rentenleistungen der unterschiedlichen Vorsorgeformen miteinander zu vergleichen.

Ab dem Jahr 2019 schreibt das Betriebsrentenstärkungsgesetz vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Beiträge in Höhe von 15 Prozent zu einem betrieblichen Altersvorsorgevertrag zu leisten, der ab 2019 abgeschlossen wurde.

Ja, im Bereich der Entgeltumwandlung sind die umgewandelten Beiträge bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei. Allerdings müssen die ausgezahlten Beträge im Rentenalter versteuert werden.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers besteht in der Regel die Möglichkeit, deine betriebliche Altersvorsorge auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Alternativ besteht oft die Möglichkeit, den Vertrag privat fortzuführen oder ihn ruhen zu lassen, bis du eine neue Beschäftigung mit betrieblicher Altersvorsorge findest.

Die Sicherheit der betrieblichen Altersvorsorge wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Grundsätzlich sind die Beiträge im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Außerdem ist in Deutschland ein gesetzlicher Sicherungsfonds vorhanden, der im Falle einer Insolvenz des Pensionsfonds oder der Pensionskasse die Rentenzahlungen absichert. Es ist jedoch ratsam, die finanzielle Situation des Arbeitgebers und die Bedingungen des gewählten Versorgungswegs zu berücksichtigen.

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